Indonesien: Ein Gesetzentwurf weckt große Hoffnungen bei Frauenorganisationen und liberalen Politiker*innen. Doch die Verabschiedung wird immer wieder verschoben.
Die Diskussionen um das gleichnamige Gesetz zur Beendigung sexualisierter Gewalt (Rancangan Undang Undang Penghapusan Kekerasan Seksual, RUU PKS) gehen ins fünfte Jahr. Bereits 2016 war der erste Entwurf ausgearbeitet worden. Vor allem Frauenorganisationen arbeiten seitdem daran, die Umsetzung voranzutreiben.
Die Kontroverse über die Inhalte des Gesetzentwurfs spiegelt die Sitzverteilung der Parteien im Parlament wider. Die säkulare Demokratische Partei des Kampfes PDI-P (Partai Demokrasi Indonesia – Perjuangan) und die Demokratische Partei DP (Partai Demokrat) stehen mehrheitlich hinter dem Vorschlag für das Gesetz zur Beendigung sexualisierter Gewalt. Auch die Frauenorganisation der größten muslimischen Organisation Nahdlatul Ulama (NU) und die der NU nahe stehende Partei des Nationalen Erwachens PKB (Partai Kebangkitan Bangsa) unterstützen den neuen Gesetzentwurf.
Die konservativen Fraktionen der PKB sowie Vertreter der Gerechtigkeits- und Wohlstandspartei PKS (Partai Keadilan Sejahtera) befürchten hingegen, dass durch das Gesetz Promiskuität und Homosexualität gefördert würden. Verhaltensweisen, die den Konservativen zufolge entschieden abzulehnen sind. Die Gegner*innen des Gesetzes kritisieren, dass außerehelicher Verkehr moralisch ‚legitimiert‘ werde, weil er nicht als Vergehen gilt, solange er in gegenseitigem Einvernehmen stattfindet. Dagegen werde ein Ehemann kriminalisiert, wenn er gegen den Willen seiner Frau handelt.
Die Gleichheitsbestrebungen des Entwurfs werden von dessen Gegner*innen teilweise als ‚ausländische’ und ‚westliche’ Ideologie herabgewürdigt, die nicht mit indonesischen Werten kompatibel sei. Diese Argumentation lässt jedoch offen, was genau ‚indonesische Werte’ sind und ob ausgerechnet die Verteidiger*innen konservativer Positionen dazu berufen sind, diese Werte für die gesamte Gesellschaft zu vertreten.
Mängel in der bestehenden Gesetzgebung
Durch die COVID19-Pandemie hat sich das Problem häuslicher Gewalt verschärft, die Fallzahlen haben sich deutlich erhöht. Familien leben auf engem Raum zusammen und es kommt vermehrt zu Konflikten, die auch physische Dimensionen annehmen können. Die Nationale Kommission gegen Gewalt an Frauen (Komnas Perempuan), die eine führende Rolle bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs spielte bezifferte bereits im Jahr 2019 die Zahl der Opfer auf 431,471. Das ist ein Anstieg von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die höhere Zahl muss nicht ausschließlich auf einen Anstieg der Fälle zurückzuführen sein, sondern kann auch bedeuten, dass die Bereitschaft größer geworden ist, Meldung über Gewaltvorfälle zu erstatten. Dennoch kann weiterhin von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, da ein Großteil der Fälle noch immer nicht erfasst werden.
Die Bestrafung der Taten in Indonesien erfolgt derzeit nach einem Strafgesetz, das auf kolonialer Gesetzgebung beruht. Aktivist*innen kritisieren diese Gesetzgebung als unzureichend, um die Bedürfnisse nach Sicherheit und Freiheit zu schützen, welche Überlebende von sexueller Gewalt benötigen.
Eine erste Revision des alten Gesetzes erfolgte im September 2004 als letzte wichtige Amtshandlung der Regierung von Megawati Sukarnoputri. In dieser Überarbeitung wurden vier Formen von Gewalt gegen Frauen definiert: physische Gewalt, psychologische Gewalt, sexualisierte Gewalt einschließlich der Vergewaltigung in der Ehe sowie ökonomische Vernachlässigung. Diese Maßnahme wurde von Frauenorganisationen als Fortschritt zur Präzisierung der Problematik gewertet, da Gewalt gegen Familienmitglieder erstmalig als kriminelles Vergehen eingestuft wurde. Ebenso wurde Vergewaltigung in der Ehe explizit kriminalisiert. Doch diese Fortschritte reichten noch nicht aus. Bemängelt wird, dass in den über 15 Jahren, in denen das Gesetz in Kraft ist, die Taten weitgehend straffrei bleiben und es an effektiven staatlichen Mechanismen zum Opferschutz fehlt. Weiterhin gibt es bislang keine rechtliche Grundlage, um gravierende Belästigung anzuzeigen, da diese nicht ausdrücklich als illegal deklariert ist und somit meistens straffrei bleibt. Der soziokulturelle Hintergrund und die Alltagsrealität der meisten Indonesier*innen erfordert eine Verbesserung der Gesetzeslage.
Fortschritte im neuen Gesetzentwurf
Der neue Gesetzentwurf (RUU PKS) stuft häusliche Gewalt explizit als Menschenrechtsverletzung ein und bezieht sich detailliert auf deren Prävention und Bestrafung. Als erstes geht die Definition, was als ‚Haushalt‘ bezeichnet wird, über die derzeitige Gesetzeslage deutlich hinaus. Der Mann wird nicht mehr als Oberhaupt (kepala) der Familie gesehen, der mehr Rechte als alle anderen eines Haushalts hat, sondern ist anderen Blutsverwandten und auch Hausangestellten gleichgestellt. So werden Hausangestellte zusätzlich prophylaktisch vor Gewalt geschützt.
Weiterhin wurden die Möglichkeiten erweitert, zulässige Beweise einzubringen. Hierbei werden Opferaussagen, Stellungnahmen, psychologische Gutachten, elektronische Informationen sowie Berichte und Reports, welche die Glaubwürdigkeit des Opfers untermauern, als zusätzliche Beweismittel zugelassen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem eine umfangreiche strafrechtliche Ausarbeitung zu den Themen sexuelle Belästigung, sexuelle Ausbeutung, erzwungene Verhütung und erzwungene Abtreibung, Vergewaltigung, Zwangsheirat, Zwangsprostitution sowie sexueller Missbrauch und Versklavung.
Fehlende Maßnahmen zur besseren Umsetzung
Ob und wann das Gesetz letztendlich kommt, bleibt unklar. Aktueller Stand ist eine Verschiebung auf das Jahr 2021.
Aber nicht nur bei der Verabschiedung des Gesetzes gibt es Barrieren und Unklarheiten. Auch eine mögliche Umsetzung auf kommunaler und regionaler Ebene dürfte nicht leicht werden. Bei dieser sind vor allem Aufklärung und Informationen bezüglich der Gesetzeslage vonnöten. Die Wissenschaftlerin Balawyn Jones argumentiert, dass in der Denkweise vieler Indonesier*innen eine hierarchisch-patriarchalische Vorstellung von Familie verankert sei, in welcher der ‚Hausherr‘ die Erziehung der Familie übernimmt, gegebenenfalls auch mit physischer Gewalt. Diese Denkweise fördere Viktimisierungsprozesse (und victim blaming): Opfer schwiegen aus Scham darüber, dass sie nicht die ‚gültigen‘ Regeln befolgten. Dieser Sachverhalt sei auch eine weitere mögliche Erklärung für eine potenziell hohe Dunkelziffer. Vielen Menschen fehlten zuverlässige Informationen über die Gesetzeslage zu häuslicher Gewalt. Sie wüssten nicht, wie sie vorgehen können, um einen Vorfall anzuzeigen. Darüber hinaus würde häusliche Gewalt soziokulturell häufig als ‚Privatangelegenheit’ gesehen.
Aktivist*innen erachten es daher als dringend notwendig, dass das Bewusstsein der Zivilgesellschaft für solche Mechanismen erweitert wird und eine bessere Informationspolitik über die Rechtslage sowie eine Sensibilisierung für die Problematik stattfinden. Aufklärung über häusliche Gewalt sollte ausgeweitet werden, so dass die Menschen verstehen, welche Bedingungen und Prozesse diese Art der Gewalt konstituieren. Wenn es keine umfassenden Informationen über die Rechtslage gibt, kennen die Überlebenden ihre Rechte nicht und werden von ihrer lokalen Gemeinschaft weniger unterstützt, diese Rechte auch wahrzunehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Gesetzentwurf RUU PKS wird von säkularen und religiösen Frauen- und Nichtregierungsorganisationen als gelungener Entwurf und lange ersehnte Verbesserung des Gesetzes von 2004 gesehen. Sie fordern eine schnellstmögliche Verabschiedung und Implementierung dieser Gesetze auf lokaler und regionaler Ebene. Aufklärung und Bewusstsein zu schaffen, sollte Priorität haben, damit das Gesetz akzeptiert wird. Religiöse Vereinigungen können dabei bei religiösen Hardlinern wohl eher Überzeugungsarbeit leisten als säkulare Gruppen.
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