1 | 2019, Kambodscha,
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Ein höherer Mindestlohn ist nicht alles

Einkaufen auf dem lokalen Markt nach Schichtende © Central

Einkaufen auf dem lokalen Markt nach Schichtende © Central

Kambodscha: Auch wenn der Mindestlohn für Arbeiter*innen aus dem Bekleidungs- und Schuhsektor in den letzten sechs Jahren um über 100 Prozent gestiegen ist, so hat es keine effektive Lohnerhöhung in Kambodscha gegeben. Denn gleichzeitig wurden die Produktionsziele stark erhöht. Die Arbeiter*innen sind weiterhin weit entfernt von einem Existenz sichernden Lohn für sich und ihre Familien.

 

Auch wenn seit 2014 der Mindestlohn für kambodschanische Arbeiter*innen in Bekleidungs- und Schuhfabriken jährlich gestiegen ist, haben diese Erhöhungen zu keinem Existenz sichernden Lohn für die Arbeiterschaft geführt. Ferner berichten Arbeiter*innen, dass seit den Mindestlohnerhöhungen auch die Produktionsziele in den Fabriken angestiegen sind – oft kombiniert mit dem Rückgang der Anzahl an Arbeiter*innen pro Auftrag, wodurch keine effektive Lohnerhöhung für die Arbeiter*innen stattgefunden hat und bis dato nicht stattfindet. Dies betrifft insbesondere so bezeichnete piece-rate-worker. Das sind Arbeiter*innen, die pro angefertigtes Kleidungsstück bezahlt werden und nicht auf Basis eines Stundenlohns arbeiten. Die Erhöhung der Produktionsziele ist auch eng verknüpft mit dem regelmäßigen Ausüben von Gewalt in Zulieferfabriken, die unter anderem die weltweit größten Bekleidungs- und Schuhmarken beliefern.

Höherer Mindestlohn und noch höhere Produktionsziele

Im Dezember 2018 führte die Organisation Central eine Studie über die Auswirkungen der Anstiege des Mindestlohns auf die Produktionsziele in kambodschanischen Bekleidungs- und Schuhfabriken durch. Im Rahmen der Studie wurden Fabriken untersucht, die unter anderem Bekleidung und Schuhe für Marken wie C&A, Gap, H&M, Levi Strauss, Uniqlo und Walmart produzieren. Alle befragten Arbeiter*innen berichteten, dass die Anstiege des Mindestlohns über die letzten Jahre Einfluss auf ihre Produktionsziele gehabt hätten: entweder auf die Anzahl der zu produzierenden Kleidungsstücke oder auf die Veränderungen von Disziplinarmaßnahmen, wenn Arbeiter*innen diese Anzahl nicht erreichen. So erzählten Arbeiter*innen, die in einer Fabrik Kleidung für H&M, Gap und Levi Strauss produzieren, dass 2012 eine Produktionslinie mit 105 Arbeiter*innen 1500 Hosen pro Tag als Produktionsziel gesetzt bekommen hätten. 2018 waren es jedoch nur noch 55 Arbeiter*innen in einer Produktionslinie, die 2300 Hosen pro Tag produzieren sollten.

Demnach sind nicht nur die Produktionsziele dramatisch gestiegen, sondern die Anzahl an Arbeiter*innen pro Produktionslinie ist zeitgleich stark gesunken. Das Ergebnis ist, dass kambodschanische Arbeiter*innen in Bekleidungs- und Schuhfabriken überhaupt gar keine effektive Lohnerhöhung erfahren haben, sondern eher einen Anstieg ihres Arbeitspensums. So hielten zum Beispiel piece-rate-worker eines Zulieferers von C&A fest, dass mit dem Anstieg des Mindestlohns die Kalkulation des Stücklohns sich offiziell nicht verändert habe. Doch nachdem der Mindestlohn im Jahr 2017 von 153 US-Dollar auf 170 US-Dollar im Jahr 2018 angehoben wurde, wurde einfach die Stückzahl von anzufertigenden 70 T-Shirts auf 80 T-Shirts pro Stunde angehoben. Auch wenn piece-rate-worker theoretisch einen Mindestlohn „garantiert“ bekommen, selbst wenn sie nicht das Produktionsziel erreichen (Artikel 7 des Gesetzes zum Mindestlohn 2018), zeigt sich in der Praxis eine andere Wahrheit. Arbeiter*innen müssen mit Kündigung rechnen, wenn sie wiederholt das Produktionsziel nicht erreichen.

Wettbewerbsfähig bleiben im Zeitalter von fast-fashion

Der Anstieg der Produktionsziele wird maßgeblich durch zwei Faktoren bestimmt: durch individuelle Geschäftsentscheidungen der Fabrikbesitzer*innen, ausgerichtet auf Maximierung des Profits, sowie durch Einkaufspraktiken der Markenunternehmen. Mit einer derartigen Anzahl an Bekleidungs- und Schuhfabriken, nicht nur in Kambodscha (laut Webseite sind 584 Fabriken bei der Garment Manufacturers‘ Association of Cambodia (GMAC) registriert, nicht berechnet sind die unregistrierten Fabriken, von denen der Großteil Zulieferer sind), sondern weltweit, stehen die direkten Arbeitgeber unter großem Druck, Aufträge von Unternehmen zu erhalten. In manchen Fällen versuchen sie sich zu unterbieten, um sich so die Aufträge zu sichern, was zu einer Erhöhung der Produktionsziele führt. Hinzu verkürzen die Unternehmen zunehmend die Durchlaufzeiten in Fabriken, um die Nachfrage an fast fashion zu decken. Während früher zum Beispiel eine Fabrik den Auftrag in einem Monat fertig stellen musste, muss sie es heute innerhalb von zwei Wochen tun.

Arbeiter*innen in und vor der Fabrik © Central

Arbeiter*innen in und vor der Fabrik © Central

Diese Praktiken von Arbeitgebern und Unternehmen sind verwerflich, wenn man sich anschaut, wie viel Geld kambodschanische Arbeiter*innen verdienen im Vergleich zu dem Profit, den die Arbeitgeber erzielen sowie auch im Vergleich zu den Preisen, zu denen die Unternehmen die Kleidungsstücke und Schuhe verkaufen. Die Studie von Central im Dezember 2018 hat herausgefunden, dass Arbeiter*innen in jenen Fabriken durchschnittlich 197, 92 US-Dollar im Monat ausgezahlt bekommen. Das macht ungefähr 95 US-Cent pro Stunde (Überstunden und Boni für das Erreichen des Produktionsziels sind hier nicht mitberechnet). Im Vergleich dazu verdienen manche operierenden Fabriken in Kambodscha mehr als eine Millionen US-Dollar Netto am Tag (Pou Chen Cooperation 2018), während Unternehmen wie H&M und C&A T-Shirts und Hosen zu einem Preis verkaufen, der ungefähr 30 Mal höher ist als der Stundenlohn der Arbeiter*innen. Die Gewinnmarge dieser Unternehmen ist einfach astronomisch hoch. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 hat H&M über eine Milliarden US-Dollar Profit verbuchen können (H&M 9-Monatsbericht 2018). Doch trotz der enormen Gewinnmarge, wird kambodschanischen Arbeiter*innen immer noch kein existenzsicherer Lohn gezahlt – es folgten nur leere Versprechungen mancher Unternehmen, die einen solchen Lohn im Jahr 2018 bezahlen wollten (Labour behind the Lable. 2018)

Niedrige Löhne trotz astronomischer Gewinnmargen

Als Teil der Central-Studie schlüsselten Arbeiter*innen einer Zuliefererfabrik von Uniqlo und Walmart auf, welche Ausgaben sie durchschnittlich im Monat haben:

Essen: 75 US-Dollar (Arbeiter*innen kalkulieren ungefähr 2.50 US-Dollar pro Tag).
Unterkunft: 45-50 US-Dollar
Versorgung: 10-15 US-Dollar
Andere Ausgaben (wie Benzin, Handykarten, Kleidung): 50 US-Dollar

Diese Ausgaben belaufen sich insgesamt auf 180 bis 190 US-Dollar im Monat und beinhalten keine weiteren Ausgaben wie etwa die Schulgebühren der Kinder, Schuldenabzahlungen oder Krankheitskosten. So wird den Arbeiter*innen in dieser Zulieferfabrik offiziell ein Lohn von 196.50 US-Dollar – ohne Überstunden und Boni – „garantiert“. Das macht ungefähr 94 US-Cent pro Stunde. Doch die Arbeiter*innen müssen letztlich Überstunden machen und die Produktionsziele erreichen, um nur annähernd einen Lohn zu erhalten, der zum Überleben ausreichend ist. Dies führt zu 60 Stunden-Wochen und Arbeit in Fabriken, die das kambodschanische Arbeitsrecht nicht einhalten. Diese exzessiven Überstunden, gepaart mit Unterernährung aufgrund der Hungerlöhne, die Arbeiter*innen bezahlt bekommen (eine Studie besagt, dass Arbeiter*innen nur die Hälfte der Kalorien zu sich nehmen, die sie eigentlich bräuchten), spielen auch eine wesentliche Rolle bei Fällen von Massenohnmachten in kambodschanischen Fabriken (vgl. Artikel von Tharo Khun in dieser Ausgabe).

Nach Feierabend warten die Beschäftigten auf den Rücktransport © Central

Nach Feierabend warten die Beschäftigten auf den Rücktransport © Central

Gewalt und Einschüchterungen

Eins der besorgniserregendsten Ergebnisse der Studie war außerdem, dass Produktionsziele Ursache für Gewalt in den Fabriken sind. 2018 forschte Central, im Kontext einer regionalen Studie mit Ländern wie Bangladesh, Indien, Indonesien und Sri Lanka, zu Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt in Zulieferfabriken von Gap, H&M und Walmart (einsehbar unter Rubrik „Zum Weiterlesen“). Die Forschungsergebnisse zeigten, dass verbreitete Auftreten von Gewalt in jenen Fabriken, insbesondere in Formen von physischer und verbaler Gewalt.

Zum Beispiel berichteten Frauen in einem H&M-Zuliefererbetrieb in Phnom Penh, dass sie vom Management der Fabrik angeschrieen und beschimpft werden, wenn sie das Produktionsziel nicht erreichen oder Fehler bei der Arbeit machen. Arbeiter*innen in einem GAP Zulieferbetrieb erzählten von körperlicher Gewalt in Form von Schlägen und Kniffen oder von Kleidungsbündeln, die von Manager*innen auf sie geschmissen worden. Jene Kleidungsbündel wiegen zwischen zwei bis vier Kilo, sodass sie schwer genug sind, um Verletzungen zuzuführen, jedoch keine bleibenden sichtbaren Schäden hinterlassen. Eine Arbeiterin eines H&M, Gap und Levi Strauss‘-Zulieferbetriebs erzählte:

Chinesische Manager*innen zwingen kambodschanischen Teamleiter*innen, die Arbeiter*innen anzuschreien, damit sie schneller arbeiten. Wir werden als dumm und faul bezeichnet. Manchmal schlagen sie auch Arbeiter*innen.

Neben diesen Fällen von physischer und verbaler Gewalt, fand die Studie weiter heraus, dass die Abhängigkeit, der Arbeiter*innen durch die illegale Nutzung von Kurzzeitverträgen ausgesetzt sind, von den Arbeitgebern ausgenutzt wird, um sie zu zwingen, härter zu arbeiten und das Produktionsziel zu erreichen. Ein Beispiel hierfür sind die erzwungenen Überstunden. Während Überstunden rechtlich gesehen freiwillig sind, wurde aus dem gleichen oben genannten Zulieferbetrieb folgendes berichtet:

Arbeiter*innen werden gezwungen, Überstunden zu machen, wenn die Vorgabe hoch ist. Wenn sie das nicht tun, wird ihnen damit gedroht ihre Verträge zu kündigen. Wenn Arbeiter*innen nach Freistellung fragen, wird ihnen auch mit Kündigung gedroht.

In der Central-Studie von Dezember 2018 zeigten Arbeiter*innen letztlich auf, wie gefährdet ihre Arbeitsplätze sind, wenn es um die Produktionsziele geht. Arbeiter*innen aus dem Zulieferbetrieb von Uniqlo und Walmart berichteten auch, dass Beschäftigte, die das Produktionsziel nicht erreichen, zur Befragung ins Büro des Vorgesetzten gerufen werden. Wenn die Arbeiter*innen drei Mal das Produktionsziel nicht erreichen würden, würden sie ins Verwaltungsbüro vorgeladen und dem Verwaltungspersonal vorgeführt werden. Dieses würde dann entscheiden, ob der Arbeiterin oder dem Arbeiter gekündigt wird oder nicht. Hierzu sagten auch Arbeiter*innen aus einem H&M-Zulieferbetrieb aus, dass, wenn sie einen Fehler machen würden oder das Produktionsziel nicht erreichen könnten, sie verwarnt werden würden. Nach der dritten Verwarnung würden auch sie gekündigt werden.

Durch diese Gewalt und Einschüchterungen wird die Art und Weise deutlich, wie Manager*innen die Verwundbarkeit kambodschanischer Arbeiter*innen in Bekleidungs- und Schuhfabriken ausnutzen, um sie mittels Androhung von Kündigung und/oder offener Gewalt zu zwingen härter zu arbeiten, um wiederum die kontinuierlich steigenden Produktionsziele zu erreichen zum Zweck der höheren Gewinnmarge.

Was sich ändern muss

Produktionsziele, auch „Dank“ der Einkaufspraktiken von internationalen Unternehmen, werden als Instrument der Unterdrückung von kambodschanischen Arbeiter*innen in Bekleidungs- und Schuhfabriken genutzt, um die Gewinnmarge der Unternehmen weiter zu maximieren. Sie werden dazu genutzt, um die Lohnerhöhungen, die sich Arbeiter*innen in den letzten Jahren erkämpft haben, vollständig zu untergraben. Indem zunehmend Produktionsziele angehoben werden und gleichzeitig Personal abgebaut wird, als Antwort auf die verhältnismäßig geringfügige jährliche Erhöhung des Mindestlohns (trotz enormer Profite auf Seiten der direkten Arbeitgeber und Unternehmen), erfahren kambodschanische Arbeiter*innen in jenem Sektor keine tatsächliche Lohnerhöhung.

Deshalb müssen Unternehmen daran arbeiten, dass die Zahlung eines garantierten Existenz sichernden Lohns auf Basis eines Achtstundentags gewährleistet wird. Eine Zahlung, die zum Beispiel entweder erfolgt durch die Unternehmen selbst, aufgrund eines einklagbaren Abkommens mit den Unternehmen, oder durch eine Veränderung der Einkaufspraktiken, die den Fabriken längere Lieferzeiten und demnach auch geringere Produktionsziele erlauben. Zudem müssen Arbeitgeber alle Fälle von Gewalt in Fabriken stoppen und Drohungen von Kündigung oder Nichterneuerung der Verträge bei Nichteinhalten der Produktionsziele einstellen. Denn diese Drohungen setzen die Arbeiter*innen unter Druck setzen und schüchtern sie ein.

 

Zum Weiterlesen:

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1 | 2019, Kambodscha,
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Ein höherer Mindestlohn ist nicht alles

Das ist der zweite Teil des Artikels „Entzauberung der Kontraktarbeit“ (hier geht’s zu Teil I).

 

Dieser Artikel wird erklären, warum die philippinischen Arbeiter*innen in Kontraktarbeit verhaftet, entmachtet und arm geblieben sind – trotz Jahrzehnten der „Regulierung“ dieses parasitären Verhältnisses. Es wird auch untersucht, warum Kontraktarbeit in dreiseitigen Beschäftigungsverhältnissen vollkommener Unsinn ist, der für die Bevölkerungsmehrheit lediglich in die Misere führt. Der bereits veröffentlichte Teil 1 informiert über die gesetzlichen Grundlagen und die Einführung und Entwicklung dieses Beschäftigungskonzeptes. Teil 2 schließt daran an betrachtet Kontraktarbeit aus der Sicht der politischen Ökonomie.

Das Diktat der Effizienz

Die Anerkennung des dreiseitigen Beschäftigungsverhältnisses als juristisches Konzept in Verbindung mit bilateralen Verhältnissen wird vor dem Hintergrund der Effizienz begründet. Diese wird dadurch erreicht, dass dritte Parteien sich auf nicht zu dem Kerngeschäft gehörenden Aufgaben einer Firma spezialisieren – („Non-core“ ist der populäre Ausdruck zur Bezeichnung von Aktivitäten die „nicht in direktem Zusammenhang mit dem Hauptgeschäftsvorgang stehen“.). Somit kann die jeweilige Firma in einem auf Konkurrenz ausgelegten System überleben – (typisch für dieses Argument: Ernie O. Cecilia „Job Contracting 101“, Philippine Daily Inquirer, 1. Mai 2016).

Natürlich ist es so, dass Effizienz durch Spezialisierung ein Prozess ist, der im Zuge kapitalistischer Entwicklung ständig stattfindet. Jedoch ist dieser Prozess in der Kontraktarbeit fremd. Wenn eine Firma einen bestimmten Teil des Produktionsablaufs schließen muss, um diesen Teil an andere outzusourcen, die über effizientere Methoden verfügen, so ist dieser dritte Akteur kein Auftragnehmer und keine Personalagentur. Stattdessen ist dieser dritte Akteur ein unabhängiges Geschäft, das aus einem Zweig der Industrie gewachsen ist und welches, in der Sprache der politischen Ökonomie bleibend, Arbeitskraft nutzt und einen Mehrwert aus dem Nutzen der Arbeitskraft zieht.

Um dies auszuführen, muss man sich vor Augen halten, dass der Wert einer jeden Ware in der Gleichung c + v + s ausgedrückt wird, was bedeutet: 1) Konstantes Kapital, also der Wert von Materialien und Rohstoffen, der bei der Produktion von Waren in das neue Produkt fließt, 2) Variables Kapital, Löhne, die für die Produktion einer Ware gezahlt werden, 3) Mehrwert, der neue Wert, der durch die Arbeit der Arbeitskräfte höher ist als die Kosten für die Herstellung, was entsprechend der Profit ist.

„Non-Core“-Aktivitäten

Um die oben genannten Punkte zu verdeutlichen, können wir uns das Beispiel einer bestimmten Ware vornehmen: ein Paar Scheinwerfer. Ein Automobilhersteller produziert innerbetrieblich ein Element in acht Stunden. Jedes fertige Produkt benötigt zwei Elemente. Der Wert eines jeden Elements liegt bei, sagen wir mal, 1,500 Peso (~30 Euro). Der Mindestlohn liegt bei ungefähr 500 Peso (~10 Euro), um die Berechnung zu erleichtern. Das bedeutet, dass zwei Arbeiter*innen, die je acht Stunden arbeiten, den Wert zweier Elemente der Scheinwerfer produzieren können, was etwa 3.000 Peso entspricht. Der Lohn der beiden Arbeitskräfte ergibt zusammen 1.000 Peso. Der Wert aller Materialien liegt bei, angenommen, 500 Peso, was also 1.000 Peso für ein Paar entspricht. Wendet man die Gleichung c+v+s an, so würde man auf folgendes Ergebnis kommen: 3.000 Peso = 1.000 Peso Materialien + 1.000 Peso Löhne + Mehrwert. In der Gleichung kann der Profit auf 1.000 Peso beziffert werden. Wenn der*die Kapitalist*in ein gesamtes Auto als Produkt verkauft, wäre der gesamte Wert x + 3.000 Peso, x wäre hierbei die Summe aus allen anderen Bauteilen, auf die die Gleichung c+v+s angewandt wurde. Und für die Scheinwerfer allein würde der*die Kapitalist*in bereits einen Profit von 1.000 Peso einstreichen.

Effizienz bedeutet, dass die Arbeitszeit für die Produktion einer Ware reduziert wird. Beispielsweise spezialisiert sich eine Firma auf Oberlichter und kann zwei Einheiten in acht Stunden herstellen. Anstatt zwei Arbeitskräfte mit dieser Aufgabe zu betreuen, braucht es nur noch eine. Der Mindestlohn eines Arbeiters oder einer Arbeiterin bleibt bei 500 Peso, aber die arbeitende Person produziert einen Wert von 3.000 Peso für ein Paar Oberlichter. Wenn die Firma dieses Produkt nun weiterverkauft, streicht sie einen höheren Gewinn ein für effizientere Methoden der Produktion.

Um konkurrenzfähig zu bleiben, kann der Automobilhersteller die Abteilung für die Herstellung von Oberlichtern außerdem schließen und stattdessen die benötigten Oberlichter von einer anderen Firma einkaufen. Dies passiert, wenn ein Produktionsprozess ausbricht und Unternehmen somit zu Outsourcing gezwungen werden, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Künstliche Schaffung eines trilateralen Arbeitsverhältnisses

Dieser Prozess wird bei Kontraktarbeit nicht durchlaufen, insbesondere bei dreiseitigen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Autohersteller eine Agentur anstellt, die die Firma mit zwei Arbeiter*innen versorgt, die ein Paar von Scheinwerfern in acht Stunden herstellen. Der Wert von zwei Einheiten von Scheinwerfern, Materialien und Lohn bleibt derselbe. Der Profit bleibt derselbe. Dennoch hat die Personalagentur weniger Mehrwert umgesetzt, da sie keinen Mehrwert für sich selbst erwirtschaftet.

Stattdessen gibt es einige Aktivitäten, die früher Teil des Produktionsprozesses waren, sich aber als eigenständiger Zweig der Branche differenziert haben und von wirklich eigenständigen und unabhängigen Unternehmen durchgeführt werden.

Kontraktualisierung ist im Gegenteil die künstliche Schaffung einer trilateralen Beziehung am Arbeitsplatz. Anstatt dass das Unternehmen seine Mitarbeiter*innen direkt einstellt, stellt es diese von einem Vermittler oder einer Vermittlerin ein, der oder die auch als Personalagentur, Drittdienstleister*in oder Auftragnehmer*in bekannt ist. Dreiseitige Beschäftigungsverhältnisse bedeuten, dass der ursprüngliche Produktionsprozess ein integrales Ganzes am Arbeitsplatz bleibt und sich nicht verzweigt hat; und doch werden einige Aktivitäten – die so genannten „Non-Core“-Aktivitäten – von Vertragsarbeiter*innen durchgeführt.

Darüber hinaus sind bei Tätigkeiten, die sich zu einem eigenständigen Industriezweig entwickelt haben, bestimmte Produkte und nicht die Arbeitnehmer*innen Gegenstand von Verträgen, die von einem Unternehmen an das andere geliefert werden. Und das auch dann, wenn sich der Industriezweig im Dienstleistungsbereich befindet. Ein Unternehmen kann beispielsweise über eine interne Rechtsabteilung verfügen, sich aber später entscheiden, die Abteilung zu schließen und die Dienste einer Anwaltskanzlei für eine effizientere Rechtsvertretung zu sichern. In diesem Fall geht das Unternehmen keine trilateralen Beziehungen zu den Mitarbeiter*innen der Kanzlei ein.

Die Binsenweisheit, dass Effizienz durch Arbeitsteilung oder Spezialisierung in der kapitalistischen Entwicklung notwendig ist, rechtfertigt keine Vertragsgestaltung. Die Vertragsgestaltung ist nicht an die Effizienz gebunden. Sie hat keinen Beitrag zur Produktion. Es ist nichts anderes als der Prozess des Verkaufs von Arbeitskräften durch einen Mittelsmann, der als Gewinn die Differenz zwischen dem Einzelhandelspreis der Arbeitskraft und ihrem Wert ableitet.

Regulierung verstärkt die Vertragsgestaltung

Die vorherrschende Regierungshaltung in Bezug auf die Vertragsgestaltung hat als Ausgangspunkt die Idee, trilaterale Beschäftigung vor der völligen Auslöschung zu retten. Dies zeigt sich in der kürzlich erlassenen Executive Order 51 von Präsident Rodrigo Duterte, dem House Bill 6908 des Repräsentantenhauses und dem Security of Tenure Bill des Senats (Senate Bill 1826), die alle trilaterale Arbeitsplätze erhalten.

Daher basiert der dominante Rahmen nach wie vor auf der Definition der beiden Arten von Verträgen – einer legalen und einer illegalen. Damit wird die seit langem bestehende Politik der Vertragsgestaltung von D.O. Nr. 10 (Serie von 1997) bis D.O. Nr. 174 (Serie von 2017) fortgesetzt, d.h. sie muss eher reguliert als verboten werden. Alle diese vergangenen regulatorischen Akte durch das Arbeitsministerium haben die Vertragsgestaltung nicht eingeschränkt. Im Gegenteil, die sukzessiven Verbesserungen der Regulierung dienten lediglich dazu, die trilateralen Arbeitsbeziehungen zu stärken, indem sie ihre Entwicklung von der Primitivität zu ihren relativ entwickelten Formen vorantreiben.

Das primitive Niveau des Vertragsabschlusses bestand darin, dass Auftragnehmer oder Dienstleister nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügen oder nicht selbstständig handeln, sondern nur Vertreter des Auftraggebers sind. Der gegenwärtige Ansatz sowohl im Repräsentantenhaus als auch im Senat besteht darin, neue Regelungen in Form strengerer Registrierungs- und Kapitalisierungsanforderungen zu erlassen.

Die Ausrottung der primitiven Art des Vertragsabschlusses ist jedoch nichts Neues. Tatsache ist, dass diese Art von Vertrag genau „Nur-Arbeitsvertrag“ ist, der durch alle bisherigen Durchführungsbestimmungen für illegal erklärt wurde. Hier einfach eine neue Variante des althergebrachten Ansatzes hinzuzufügen, wird das Problem der Vertragsgestaltung nicht lösen. Weit davon entfernt, die Vertragsgestaltung zu beenden, ist dies nur eine Übung zur Neuausrichtung der Vertragsgestaltung als Institution in dem genau historischen Stadium, in dem die Dienstleister gerade genug Vermögenswerte angesammelt haben, um das Niveau zu erhöhen.

Der Weg zur „modernen“ Ausbeutung

In diesem historischen Stadium haben Personalagenturen und Genossenschaften wie Mitglieder der Philippine Association of Legitimate Service Contractors (PALSCON) und AsiaPro die Kunst des Job Contracting bereits perfektioniert. Sie verfügen über genügend Kapital oder Investitionen, um sicherzustellen, dass Vertragsarbeiter Anspruch auf Mindestlohn und alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen haben.

Diese Änderungen bedeuten jedoch kein Ende der Ausbeutung. Sie versuchen lediglich, die primitive Ausbeutung zu beenden, um den Weg für die moderne Ausbeutung zu ebnen, und zwar zu einer Zeit, in der es sich die Ausbeuter bereits leisten können, moderne Mittel einzusetzen. Was als progressiver Fortschritt von einer geringeren zu einer strengeren Regulierung durch den Staat erscheint, fällt einfach mit der tatsächlichen materiellen Entwicklung der Dienstleister zusammen.

Wo liegt bei der Vertragsgestaltung die Verwertung? Sie liegt daran, wie die Arbeiter*innen beim Verkauf dieser speziellen Ware betrogen werden und die einzige, die sie besitzen: die Arbeitskraft. Die politische Ökonomie lehrt, dass die Arbeitskraft insofern unterschiedlich sein kann, als sie einen Mehrwert schafft, aber sie ist jeder anderen Ware im Kapitalismus in jeder anderen Hinsicht ähnlich.

Beim Verkauf von Waren im Allgemeinen können Verkäufer*innen über einen besseren Preis verhandeln, wenn sie direkt an die Endverbraucher verkaufen. Was bei Arbeitsverträgen passiert, ist, dass anstelle von Arbeitnehmer*innen, die ihre Arbeitskraft direkt an den/die kapitalistischen Endverbraucher*innen verkaufen können, ein Mittelsmann eingeführt wird, so dass die Arbeiter*innen gezwungen sind, günstig zu verkaufen. Daher wird die Transaktion künstlich trilateral statt bilateral durchgeführt. Es ist künstlich, denn im Gegensatz zu materiellen Gütern, bei denen physische Beschränkungen des Standorts und der Geographie zu Zwischenhändlern als Vermittler zwischen Verkäufer*innen und Endverbraucher*innen führen können, gibt es bei der Arbeitskraft in der Regel keine solchen Einschränkungen. Der Arbeiter oder die Arbeiterin kann sich selbst direkt an den Kapitalisten oder die Kapitalistin wenden, um sich um einen Job zu bewerben oder die eigene Arbeitskraft zu verkaufen.

Auf lange Sicht drückt die trilaterale Vereinbarung über den Verkauf von Arbeitskräften den sozialen Durchschnitt des Wertes der Arbeitskraft, wie er von Kapitalist*innen als Klasse gekauft wird.

Trilaterale Arbeitsregelungen müssen abgeschafft werden

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermittler oder die Vermittlerin als „Nur-Arbeitnehmer*in“ (primitiver Typ) oder als unabhängige*r „Arbeitsvermittler*in“ (moderner Typ) eingestuft wird. Solange die trilaterale Vereinbarung künstlich auf die Transaktion angewendet wird, bleibt die Verwertung bestehen. Die Arbeiter verkaufen billig und drücken den sozialen Durchschnitt des Wertes der Arbeitskraft und deshalb kaufen Kapitalist*innen billig, auch wenn sie kurzfristig zusätzliche Ausgaben tätigen mussten, indem sie mit der*m Zwischenhändler*in einen Teil des Mehrwerts, der durch die Nutzung der Arbeitskraft durch den Auftraggeber geschaffen wurde, teilten.

Daher ist alles andere als die Abschaffung der trilateralen Arbeitsregelung zugunsten direkter oder bilateraler Transaktionen zwischen Arbeitnehmer*innen und dem Kapitalisten oder der Kapitalistin nichts weiter als die Fortsetzung derselben Ausbeutung in einer anderen Form.

Die Lösung für die Vertragsgestaltung besteht darin, die Zwischenhändler*innen ganz abzuschaffen, seien sie nun reine Lohnunternehmer*innen oder legitime Auftragnehmer*innen. Es darf keine falsche Dichotomie zwischen illegalen und legalen Verträgen geben. Alle Personalagenturen sind ein Überfluss, der keiner produktiven Funktion dient, außer dem Verkauf von Arbeitskräften eine weitere Schicht hinzuzufügen. Und so wie es keine Unterscheidung zwischen illegalen und legalen Verträgen geben darf, kann es auch keine zwei Arten von Arbeitsverhältnissen geben – einerseits bilaterale und andererseits trilaterale. Nur die bilaterale Arbeitsbeziehung muss rechtskräftig sein.

Bisher sind alle bisherigen Arbeitsminister*innen bis hin zu Minister Bello den Weg der Regulierung gegangen. Niemand hat jemals die Vertragsgestaltung verboten. Bloße Regulierung kann das Problem nie lösen, weil sie das Problem zuerst voraussetzt beziehungsweise schafft. Die „Regulierung“ der trilateralen Beschäftigung bedeutet, sie von vornherein einzuführen und als Institution zu erhalten.

Jahrzehntelange Regulierung hat die Arbeitnehmer*innen in wirtschaftliches Elend, zu Verlust der Verhandlungsmacht am Arbeitsplatz und ins Prekariat geführt. Nicht die Regulierung, sondern nur die vollständige Abschaffung der Kontraktarbeit, die die völlige Abschaffung der trilateralen Beschäftigung mit sich bringt, kann das Leben von Millionen philippinischer Arbeitnehmer*innen verbessern.

 

Übersetzung aus dem Englischen von: Jörg Schwieger und Kathrin Spenna

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1 | 2019, Kambodscha,
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Ein höherer Mindestlohn ist nicht alles

Kambodscha: Arbeiter*innen dürfen auf dem Papier unabhängige Gewerkschaften gründen. Doch die Realität sieht anders aus: Unternehmen reagieren mit Belästigung, Diskriminierung und Kündigung.

 

Unabhängige Gewerkschaften werden in Kambodscha direkt bedroht. In den letzten fünf Jahren konnte zwar eine stetige Lohnerhöhung für Arbeiter*innen im kambodschanischen Bekleidungs- und Schuhsektor verzeichnet werden, doch dies wurde von einigen Arbeiter*innen mit dem Leben bezahlt. Im Dezember 2013 hatten Hunderttausende Arbeiter*innen aus dem Bekleidungs- und Schuhsektor die Straßen Phnom Penhs eingenommen und eine Erhöhung des Mindestlohns auf 160 US-Dollar im Monat gefordert. Unmittelbar vor den Protesten hatte die Regierung den Mindestlohn von 80 US-Dollar auf 95 US-Dollar angehoben. Am 3. Januar 2014 eröffnete die Militärpolizei dann das Feuer und schoss auf die protestierenden Arbeiter*innen, um sie auseinander zu treiben. Vier Menschen wurden getötet, ein 16-jähriger Junge, wird bis heute vermisst. 23 Gewerkschaftsführer, Aktivisten und Arbeiter wurden verhaftet. Als Folge der Proteste wurde der Mindestlohn auf 100 US-Dollar im Monat angehoben. Das Ziel, nämlich die geforderten 160 US-Dollar, für das die Arbeiter*innen protestiert und ihr Leben gegeben hatten, wurde erst im Jahr 2018 erreicht, nachdem der Mindestlohn von 153 US-Dollar im Jahr 2017 auf 170 US-Dollar angehoben wurde. Seit Januar 2019 beträgt der Mindestlohn nun 182 US-Dollar im Monat. Jener Mindestlohn gilt wohlgemerkt nur für Arbeiter*innen aus dem Bekleidungs- und Schuhsektor und nicht für Beschäftigte aus anderen Sektoren wie etwa dem Baugewerbe, dem Dienstleistungs- oder Tourismussektor (vgl. zum Mindestlohn auch den Artikel von Patrick Lee in dieser Ausgabe).

Die stetige Mindestlohnerhöhung im kambodschanischen Bekleidungs- und Schuhsektor könnte als Beweis für die Stärke der kambodschanischen Gewerkschaftsbewegung betrachtet werden. Doch ein solches Verständnis würde die Wirklichkeit verleugnen, mit der sich echte, unabhängige Gewerkschaften in Kambodscha konfrontiert sehen. Denn unabhängige Gewerkschaften werden ständig und unmittelbar bedroht. Dies wird insbesondere mit Blick auf die ungerechtfertigten Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit in Kambodscha deutlich.

Aus meiner Sicht umfasst die Vereinigungsfreiheit drei verschiedene Rechte: das Recht, sich zu organisieren, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Recht zu streiken. Wenn es Arbeiter*innen nicht möglich ist, diese Rechte frei und ordnungsgemäß auszuüben, kann die Vereinigungsfreiheit nicht als wahrhaftig gegeben betrachtet werden. In Kambodscha ist jedes dieser fundamentalen Rechte ungerechtfertigt und verfassungswidrig eingeschränkt.

Das Recht zu organisieren

Das Recht aller Kambodschaner*innen, Gewerkschaften zu gründen und an diesen teilzuhaben, ist im Artikel 36 der kambodschanischen Verfassung verankert und wird durch Artikel 5 des Gewerkschaftsgesetzes noch einmal bekräftigt. Trotzdem sehen wir regelmäßig, dass die tatsächliche und freie Ausübung dieses Rechtes nicht auf Arbeiter*innen zutrifft, die unabhängige Gewerkschaften gründen oder an ihnen teilhaben möchten.

Die häufigste Art und Weise, in der wir das Organisationsrecht von Beschäftigten eingeschränkt sehen, geht vonseiten der (Fabrik-)Betriebe selbst aus. In diesen Fällen folgen die Arbeiter*innen den Anforderungen unter kambodschanischem Gesetz, lokale Gewerkschaften in einem Betrieb zu gründen, indem sie dem Arbeitgeber die Absicht mitteilen, eine Gewerkschaft zu gründen und diesem eine Liste der Gründungsmitglieder vorlegen. Theoretisch sind jene Gründungsmitglieder vor Entlassungen geschützt. Doch in der Praxis wird ihr Beschäftigungsverhältnis dann oftmals beendet. Die gängige Antwort auf illegale Kündigungen von Gewerkschaftsgründer*innen ist, eine Beschwerde bei den zuständigen Behörden einzureichen, damit die Arbeiter*innen wiedereingestellt werden können. Doch auch wenn die Einreichung einer Klage unter diesen Umständen theoretisch die richtige Vorgehensweise ist, funktioniert das in der Praxis nicht. Das liegt zum einen an der mangelnden Rechtstaatlichkeit in Kambodscha und zum anderen an den Einschränkungen durch das Gewerkschaftsgesetz. Der vom World Justice Project erstellte Rechtstaatlichkeitsindex von 2017 bis 2018 platziert Kambodscha auf Rang 112 von 113 Ländern für die Einhaltung der Rechtstaatlichkeit. Kambodscha belegt auch weltweit den letzten Rang im Bereich Zivilrecht und erhält deutlich schlechte Bewertungen in Bereichen wie unbegründete Verzögerungen, unangemessener staatlicher Einfluss, Korruption und effektive Vollstreckung im Vergleich zu anderen Ländern mit mittleren Einkommen.

Demnach ist es eher unwahrscheinlich, dass die Einreichung einer Beschwerde bei den zuständigen Behörden zu einer wirklichen Wiedergutmachung für die Betroffenen führt. So können Arbeiter*innen, die unabhängige Gewerkschaften gründen, oft nicht ihre Rechte verteidigen. Wenn die lokale Gewerkschaft der Beschäftigten einem größeren Gewerkschaftsverband angehört und die Fabrik für große internationale Marken produziert, dann haben Arbeiter*innen möglicherweise noch eine Chance auf eine Wiedereinstellung durch das Eintreten und den Druck der Unternehmen auf die Arbeitgeber. Ergebnisse mittels dieser Strategie zu erzielen sind jedoch längst nicht garantiert und der Prozess kann lange dauern, selbst wenn ein klarer Rechtsverstoß vorliegt. Zum Beispiel hatten Arbeiter*innen, die als lokale Gewerkschaftsführer*innen in einem Zulieferbetrieb auf Platin-Ebene von H&M im Jahr 2017 gewählt wurden (die ebenfalls vor dem Gesetz vor Kündigungen geschützt sind) ein Jahr nach ihrer Kündigung immer noch keine finale Rückmeldung erhalten, trotz des Eintretens des Gewerkschaftsverbandes vor H&M. Ähnlich hierzu konnte auch in dem Fall von Arbeiter*innen in einem Zulieferbetrieb von C&A, die sich für eine lokale Gewerkschaftswahl aufgestellt haben (ebenfalls gesetzlich wieder geschützt vor Kündigungen), noch keine Lösung gefunden werden – und das sechs Monate nach der Kündigung.

Die Organisationsrechte unabhängiger Gewerkschaften sind auch durch die willkürliche Ablehnung der Registrierung durch das Ministry of Labour and Vocational Training (MLVT) eingeschränkt sowie auch durch die Diskriminierung dieser Gewerkschaften im Vergleich zu der Behandlung von regierungsnahen und gelben Gewerkschaften (das sind Gewerkschaften, die entweder vom Management gebildet oder von diesem effektiv kontrolliert werden). Gemäß dem Gewerkschaftsgesetz müssen sich Gewerkschaften jedoch ordnungsgemäß beim MLVT registrieren, um die Rechte und Vorteile genießen zu können, die den Gewerkschaften durch das Gesetz gewährt werden. Doch der Registrierungsprozess ist lang und zu komplex.

In einem Bericht über die Grundfreiheiten in Kambodscha aus dem Jahr 2018 (CCHR, ADHOC, SC und ICNL, 2018) wurde festgestellt, dass 81,08% der überwachten Gewerkschaften Schwierigkeiten hatten, die Registrierungsformulare auszufüllen. Nur 45,8% dieser Gewerkschaften hatten sich erfolgreich beim Ministerium registriert. Gewerkschaften, die sich nicht ordnungsgemäß registrieren konnten berichteten, dass ihre Anträge aufgrund von geringfügigen Problemen wie Formatierung, Schriftart und Rechtschreibung noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die willkürliche Ablehnung der Registrierung hat zur Folge, dass die lokalen Gewerkschaftsführungen und ihre Mitglieder, Leiter*innen und Aktivist*innen gesetzlich festgelegte Rechte und Vorteile nicht erhalten wie etwa den Kündigungsschutz für Gewerkschaftsführer*innen sowie das Recht auf Tarifverhandlungen, kollektive Streitschlichtung oder Streiks.

Selbst wenn sich Gewerkschaften erfolgreich beim MLVT registrieren, können wir regelmäßig Fälle von Diskriminierung unabhängiger Gewerkschaften feststellen. Bei einem Adidas-Zulieferer wurden beispielsweise vier gewählte lokale unabhängige Gewerkschaftsführer*innen an Überstunden gehindert, während Anführer*innen der anderen, vom Management kontrollierten Gewerkschaft in der Fabrik (oder letztlich auch niemand anders von den 4000 Arbeiter*innen in der Fabrik) eine solche Behandlung nicht erlebt haben. Aufgrund des Hungerlohns, den die kambodschanische Bekleidungs- und Schuharbeiter*innen erhalten, sind sie aber praktisch gezwungen, Überstunden zu leisten, um ihren niedrigen Lohn aufzubessern und über die Runden zu kommen. Ohne Überstunden sind die Arbeiter*innen häufig nicht in der Lage, Ausgaben wie Mieten oder die Bildung ihrer Kinder zu bezahlen. In diesem Sinne war das Vorgehen des Managements ein Versuch, die vier unabhängigen Gewerschaftsführer*innen davon abzuhalten, sich weiterhin in der Gewerkschaft zu engagieren.

Organisationsrechte werden auch stark durch die (oft illegale) Verwendung von Kurzzeitverträgen eingeschränkt (Better Factories Cambodia, 2018 https://betterwork.org/dev/wp-content/uploads/2018/12/BFC-Annual-Report-2018.pdf). Die Nutzung von Verträgen mit befristeter Laufzeit, die oftmals nicht über die Höchstlaufzeit von zwei Jahren hinausgehen, macht es für Arbeitgeber wesentlich leichter, lokale Gewerkschaften und ihre Mitglieder, Anführer*innen und Aktivist*innen zu diskriminieren. Dies wird im Wesentlichen durch die bestehende Angst der Ablehnung von Vertragsverlängerungen für Arbeiter*innen erreicht, die in unabhängige Gewerkschaften eintreten oder an ihnen teilnehmen (Yale Law School, 2011). Da Arbeiter*innen mit befristeten Arbeitsverträgen besonders anfällig für Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung oder Nichterneuerung der Verträge sind, stellt die fortgesetzte Nutzung dieser Verträge eine wirksame Einschränkung der Organisationsrechte der Arbeitnehmer*innen dar.

Das Recht auf Tarifverhandlungen

Das Recht auf Tarifverhandlungen in Kambodscha wurde durch die Einführung und Umsetzung des Gewerkschaftsgesetzes erheblich eingeschränkt. Das Gesetz war mehrere Jahre in der Vorbereitung und wurde im Jahr 2016 endgültig verabschiedet. Gemäß Artikel 54 des Gesetzes werden der Gewerkschaft mit dem Most Representative Status (MRS) die „exklusiven Rechte“ garantiert, Tarifverhandlungen zu führen (oder Tarifverhandlungen beizulegen). Um einen MRS zu erhalten, muss eine lokale Gewerkschaft 30 Prozent der Gesamtbelegschaft des Betriebes haben, entweder als Mitglieder oder als Unterstützer*innen. Da der MRS im Ermessen des Minister of Labour and Vocational Training liegt, erhalten unabhängige Gewerkschaften diesen Status selten.

Die Auswirkungen des Artikels 54, nämlich die Einschränkungen von Aktivitäten von unabhängigen Gewerkschaften, zeigen sich auch in dem Rückgang der angehörten Fälle des Schiedsgerichts (arbitration council) seit der Verabschiedung des Gesetzes. Das Schiedsgericht ist eine dreigliedrige, quasi-justizielle Körperschaft, die mit der Beilegung kollektiver Arbeitsstreitigkeiten beauftragt ist und international für seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit anerkannt ist. Im Jahr 2015 hat das Schiedsgericht in 337 Fällen entschieden. Im Jahr 2017, ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Gewerkschaften, erließ das Schiedsgericht in 50 Fällen Entscheidungen. Im Jahr 2018 erließ es nur noch in 45 Fällen Urteile. Der Rückgang der Anzahl der Fälle, die vor dem Schiedsgericht verhandelt wurden, kann direkt mit der Auswirkung des Artikels 54 des Gewerkschaftsgesetzes in Zusammenhang gebracht werden. Da der MRS überwiegend regierungsnahen und gelben Gewerkschaften gewährt wird, ist es unwahrscheinlich, dass diese Gewerkschaften von ihren exklusiven Rechten Gebrauch machen. Es liegt in ihrer Natur, dass regierungsnahe und gelbe Gewerkschaften sich nicht aktiv für die Rechte der Beschäftigten einsetzen, weder um die Fälle von Arbeitskämpfen vor das Schiedsgericht zu bringen, noch um Betriebsvereinbarungen zu sichern, die wirklich die Löhne und Arbeitsbedingungen verbessern.

Daher schränkt das Gewerkschaftsgesetz das Recht der Arbeiter*innen auf Tarifverhandlungen erheblich ein, indem es dieses Recht nur auf Gewerkschaften ausdehnt, die das MLVT durch die Gewährung vom MRS genehmigt. Dies verhindert, dass Arbeiter*innen in Fabriken mit inaktiven und ineffizienten Gewerkschaften wirklich kollektiv um bessere Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln können. Das Recht auf Tarifverhandlungen ist aber ein Grundrecht und Arbeiter*innen sollten in keiner Weise daran gehindert werden, dieses Recht vollständig und frei auszuüben, wenn sie dies wünschen.

Das Recht zu streiken

Das Streikrecht der kambodschanischen Arbeiter*innen wird ebenfalls stark eingeschränkt. Diejenigen, die an Streiks und Demonstrationen teilnehmen und diese durchführen, werden häufig von ihren Arbeitgebern gekündigt und wegen Straftaten angeklagt. Artikel 37 der kambodschanischen Verfassung hält jedoch fest, dass das Streikrecht der Arbeiter*innen und die Organisation friedlicher Demonstrationen im Rahmen des Gesetzes ausgeübt werden
darf.

Der kambodschanische Rechtsrahmen schränkt dieses Recht jedoch erheblich ein. Während beispielsweise Artikel 319 des Arbeitsgesetzes das Streikrecht garantiert, kann nach Artikel 320 dieses Recht nur ausgeübt werden, wenn alle friedlichen Methoden zur Beilegung des Streiks mit dem Arbeitgeber bereits geprüft wurden. In diesem Sinne darf das angebliche Recht auf Streik in Kambodscha nur als letzter Ausweg ausgeübt werden. Darüber hinaus schreibt Artikel 13 des Gewerkschaftsgesetzes vor, dass eine absolute Mehrheit der Gesamtmitglieder einer Gewerkschaft für einen Streik stimmen muss, bevor er abgehalten werden kann. Mit einigen Gewerkschaftsverbänden, die mehr als 10.000 Mitglieder haben, führt dieser Artikel dazu, dass Gewerkschaften praktisch keine rechtmäßigen Streiks nach dem Gesetz durchführen können.

Dies ist eine nicht zu rechtfertigende Einschränkung der grundlegenden Rechte von Arbeiter*innen. Arbeitnehmer*innen sind am stärksten, wenn sie ihr Streikrecht frei ausüben können. Streiks müssen zwar friedlich sein und dürfen nicht in einer Weise durchgeführt werden, die die öffentliche Sicherheit gefährden würde. Doch das Streikrecht der Beschäftigten darf dennoch nicht eingeschränkt werden. In manchen Fällen ist streiken der letzte Ausweg, insbesondere bei geringfügigen Problemen am Arbeitsplatz. In anderen Fällen, zum Beispiel bei Massenkündigungen oder schweren Verstößen gegen das Gesetz, kann streiken die bestmögliche Methode für die Arbeiter*innen sein, um den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu zwingen. In diesem Sinne nimmt der geltende Rechtsrahmen die Macht der Arbeiterschaft, indem ihr Recht zu streiken eingeschränkt und den Arbeitgebern letztlich zu mehr Macht verholfen wird.

Des Weiteren werden Anführer*innen und Aktivist*innen von Streiks regelmäßig von Arbeitgebern und lokalen Behörden ins Visier genommen. Sie sehen sich wegen ihrer Führung und Teilnahme an Streiks mit Kündigungen und sogar Strafanzeigen konfrontiert. Im Jahr 2014 streikten Arbeiter*innen eines Walmart-Lieferanten für die Wiedereinsetzung von rund 2000 Mitglieder der lokalen unabhängigen Gewerkschaft. Der Betrieb hatte allen circa 5000 Arbeiter*innen der Fabrik gekündigt, nachdem sie für mehr Leistungen gestreikt hatten. Danach erklärte sich der Betrieb bereit, ungefähr 3000 dieser Arbeiter*innen wiedereinzusetzen, aber nicht diejenigen, die Mitglieder der unabhängigen Gewerkschaft waren. Nach dem Streik der unabhängigen Gewerkschaftsmitglieder beschuldigten zudem lokale Behörden sechs Anführer*innen und Aktivist*innen, gewalttätig geworden zu sein und Eigentum zerstört zu haben, nachdem der Protest gewalttätig wurde, als Arbeiter*innen, Polizist*innen und Schlägertrupps sich einen Schlagabtausch lieferten. Es wurden aber keine Beweise vorgelegt, aus denen hervorging, dass die sechs Angeklagten eine solche Gewalt ausgelöst hatten (tatsächlich hatten sie die Arbeiter*innen während des Streiks ausdrücklich angewiesen, keine Gewalt anzuwenden). Mehr als vier Jahre später stehen die Strafanzeigen gegen diese sechs Personen immer noch aus und sie müssen nach wie vor noch vor das Gericht. Alle sechs wurden zwar gegen Kaution freigelassen, doch sie müssen sich einmal im Monat bei der örtlichen Bezirkspolizei melden, wodurch sie gehindert werden, in die Hauptstadt Phnom Penh oder ins Ausland zu gehen, um dort zu arbeiten. Dies geht einher mit der Tatsache, dass sie jetzt keine Arbeit in anderen Fabriken in der Region finden können, da sie auf der schwarzen Liste stehen und ihnen nur niedrig bezahlte landwirtschaftliche Arbeit als einzige Beschäftigungsform übrigbleibt.

Nicht nur Führungskräften auf Fabrikebene drohen strafrechtliche Verfolgungen wegen Ausübung ihres Streikrechts. Nach dem oben genannten Streik um die Mindestlöhne im Dezember 2013 und Januar 2014 haben die Behörden sechs prominente Gewerkschaftsführer*innen wegen vorsätzlicher Gewalt und entstandenen Sachschäden angeklagt. Diese Anklagen wurden erst im Dezember 2018 vor Gericht gebracht und zwar erst, als Ministerpräsident Hun Sen durch die Europäische Union dazu gedrängt wurde. Diese drohte, den zollfreien Zugang Kambodschas zum europäischen Markt im Rahmen des Everything-But-Arms-Systems aufzuheben.

Obwohl die Staatsanwaltschaft während des Gerichtsverfahrens zugegeben hatte, dass es keine Beweise dafür geben würde, dass die sechs Angeklagten mit der Gewalt und den Schäden, die während der Proteste aufgetreten waren, in Verbindung stehen würden, wurden alle unter dieser Anklage verurteilt. Diese Anklagepunkte wurden dann noch einmal geändert, nachdem die Gerichtsverhandlung stattgefunden hatte und die Angeklagten keine Gelegenheit mehr hatten, eine Verteidigung gegen diese veränderten Anklagen zu erheben. Alle sechs Personen wurden letztlich zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren verurteilt und wurden aufgefordert, circa 8.600 US-Dollar als Entschädigung an zwei Opfer zu zahlen, von denen eine Person den Antrag auf Entschädigung während des Prozesses ausdrücklich zurückgezogen hatte.

Wir können also sehen, dass kambodschanische Arbeiter*innen ihr Streikrecht nicht effektiv ausüben können. Wenn dies der Fall ist, werden ihre Anführer*innen und Aktivist*innen mit Kündigungen und Strafanzeigen konfrontiert, um weitere Protestaktionen abzuwenden.

Fazit: Einschränkung und/oder Hinderung der Ausübung grundlegender Arbeitsrechte

Wie aus dem Vorrangegangenem ersichtlich wurde, sind diese drei grundlegenden Arbeitnehmer*innenrechte in Kambodscha zu Unrecht stark eingeschränkt. Während Arbeiter*innen auf Papier das Recht haben, Gewerkschaften ihrer Wahl zu organisieren und daran teilzunehmen, ist dies in der Praxis weit von der Wahrheit entfernt. Gründer*innen, Führungspersönlichkeiten und Aktivist*innen von unabhängigen Gewerkschaften werden regelmäßig mit Belästigung, Diskriminierung und Kündigung konfrontiert. Darüber hinaus dient der rechtliche Rahmen Kambodschas dazu, das Recht der Beschäftigten auf Tarifverhandlungen erheblich einzuschränken, indem dieses Recht ausschließlich Gewerkschaften gewährt wird, die die Zustimmung des MLVT erhalten haben. In ähnlicher Weise beschränkt das kambodschanische Gesetz das Streikrecht der Arbeitnehmer*innen auf einen Punkt nämlich, dass streiken nur von Arbeitnehmer*innen als letztes Mittel genutzt werden kann, wodurch ihnen effektiv die Macht genommen und den Arbeitgebern (zurück-) gegeben wird. Folglich hat Kambodscha keine echte Vereinigungsfreiheit für die Arbeiterschaft, da Arbeiter*innen und ihre Vertreter*innen entweder daran gehindert werden oder stark eingeschränkt sind, ihre grundlegenden Arbeitsrechte auszuüben – und das sind: das Recht zu organisieren, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Recht zu streiken.

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1 | 2019, Kambodscha,
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Ein höherer Mindestlohn ist nicht alles

Indonesien: Bekasi ist die am dichtesten besiedelte Industriestadt Indonesiens. Rund eine Million Menschen schuften dort für den globalen Markt. Der Dokumentarfilm „Bekasi in Bewegung“ zeigt Arbeitsbedingungen und Organisierung des indonesischen Proletariats – und seine Erfolge …

 

Früher bestand das 40 Kilometer östlich von Indonesiens Hauptstadt Jakarta gelegene Bekasi aus Dörfern und Reisfeldern. In den 80er Jahren, noch während der Zeit der Suharto-Diktatur, wurde das Gebiet industrialisiert, um Elektrogeräte, Autos, Mopeds, Lebensmittel, Spielzeug und Kosmetik zu produzieren. Die Diktatur endete 1998, die Produktion für den globalen Markt ging weiter.

„Nicht vergessen! All dies wird mit dem Schweiß Tausender Arbeiter*innen hergestellt“, heißt es gleich zu Beginn des Dokumantarfilms „Bekasi in Bewegung“, nachdem die Kamera zunächst über Firmenschilder von Samsung über L’oréal, Unilever, Mattel bis Kraft Foods schwenkt und dann den Tross von Menschen zeigt, die ihre Arbeitskraft an diese Unternehmen verkaufen.

Menschen als Teilchen der globalen Lieferketten

Mittels Investitionen aus Japan, Korea, Deutschland und China wurden in Bekasi sieben große Industriegebiete aufgebaut, in denen rund eine Million Menschen als Teilchen der globalen Lieferketten schuften. Damit ist Bekasi die am dichtesten besiedelte Industriestadt in Indonesien, aus der 40 Prozent der Exporte (ohne Erdöl/Erdgas) stammen.

Hinter den Fabriken befinden sich die ärmlichen Behausungen der Arbeiter*innen entlang enger Gassen wie der „Straße der 1.000 Türen“. Der poetische Name bezeichnet einen langen Gang, der zu kärglichen Mietzimmern mit Gemeinschaftsbadezimmern führt, für die die Menschen mindestens ein Viertel ihres im Industriegebiet verdienten Geldes aufbringen müssen. Zeitarbeitsverträge sind üblich, wenn es überhaupt Arbeitsverträge gibt.

Viele Arbeiter*innen bekommen nicht mal den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn und verschulden sich immer mehr, da die Preise ständig steigen. Gespart werde am Essen, meist gebe es Instantnudeln mit Tofu, schon Eier seien Luxus, sagt einer der interviewten Arbeiter.

Solidarisierung und Organisierung der Arbeiter*innen

Die Arbeiter*innen beginnen, sich zu organisieren und gründen Gewerkschaften. Sie beginnen, sich zu solidarisieren und zu demonstrieren. „Mit der Regierung zu sprechen ist, als wenn man mit einer Wand spricht“, heißt es in „Bekasi in Bewegung“ treffend aus dem Off, während der Zuschauer Bilder von Massendemonstrationen sieht. Diese Demonstrationen sind laut und bunt und sie politisieren die überwiegend jungen Arbeiter*innen Bekasis.

Im Oktober 2012 erlebte Indonesien den ersten Generalstreik seit den sechziger Jahren. Es muss daran erinnert werden, dass Indonesien bis 1965 die drittgrößte KP der Welt beheimatet hat. Nach der Machtergreifung durch General Suharto löschten dessen Schergen die linke Bewegung beinahe vollständig aus, indem sie Hunderttausende Menschen umbrachten und weitere Hunderttausende zum Teil mehr als ein Jahrzehnt gefangen hielten.

Sind die Arbeiter*innen vereint, können sie nicht besiegt werden …

Fast 50 Jahre später wurde Bekasi, das Ballungszentrum des neuen Proletariats, zum Zentrum des Generalstreiks. Mehr als eine halbe Million Menschen beteiligten sich und legten die Produktion völlig lahm. Als wirksames Mittel im Kampf für höhere Löhne und gegen outsourcing erweisen sich auch diverse factory raids sowie die Blockade der Stadtautobahn zum Industriegebiet. Auf diese Weise setzen die Arbeiter*innen signifikante Lohnerhöhungen durch.

Damit bekommen sie zwar ein kleines Stück vom Kuchen mehr, doch das System ihrer Ausbeutung bleibt. Von den 40 Millionen im formellen Sektor beschäftigten Arbeiter*innen in Indonesien sind nur drei Millionen gewerkschaftlich organisiert. Der Kampf unter dem Motto „Sind die Arbeiter*innen vereint, können sie nicht besiegt werden“ geht also weiter …

Der Film „Bekasi in Bewegung“ der indonesischen NGO LIPS wurde überwiegend mit Handykameras gedreht und zeigt sehr unmittelbar die Lebensrealität und die Stärke, die Organisierung und Solidarität mit sich bringen. Dank der Übersetzung durch Labournet sind die eindrucksvollen Erfahrungen der indonesischen Arbeiterbewegung auch mit deutschen Untertiteln nachvollziehbar.

Dieser Text erschien am 14.9.2017 in der Tageszeitung junge Welt und in einer gekürzten Version in der südostasien 4/2017.

Rezension zum Film „Bekasi in Bewegung“, indonesisch mit dt. UT, 35 min, 2017

 

Zum Film „Bekasi in Bewegung“:

Filmtrailer "Bekasi in Bewegung", Screenshot

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