1 | 2019, Kambodscha,
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Keine Macht dem Proletariat

Arbeiter liegen nach gewaltsamen Zusammenstößen gefesselt am Boden © Central

Arbeiter liegen nach gewaltsamen Zusammenstößen gefesselt am Boden © Central

Kambodscha: Arbeiter*innen dürfen auf dem Papier unabhängige Gewerkschaften gründen. Doch die Realität sieht anders aus: Unternehmen reagieren mit Belästigung, Diskriminierung und Kündigung.

 

Unabhängige Gewerkschaften werden in Kambodscha direkt bedroht. In den letzten fünf Jahren konnte zwar eine stetige Lohnerhöhung für Arbeiter*innen im kambodschanischen Bekleidungs- und Schuhsektor verzeichnet werden, doch dies wurde von einigen Arbeiter*innen mit dem Leben bezahlt. Im Dezember 2013 hatten Hunderttausende Arbeiter*innen aus dem Bekleidungs- und Schuhsektor die Straßen Phnom Penhs eingenommen und eine Erhöhung des Mindestlohns auf 160 US-Dollar im Monat gefordert. Unmittelbar vor den Protesten hatte die Regierung den Mindestlohn von 80 US-Dollar auf 95 US-Dollar angehoben. Am 3. Januar 2014 eröffnete die Militärpolizei dann das Feuer und schoss auf die protestierenden Arbeiter*innen, um sie auseinander zu treiben. Vier Menschen wurden getötet, ein 16-jähriger Junge, wird bis heute vermisst. 23 Gewerkschaftsführer, Aktivisten und Arbeiter wurden verhaftet. Als Folge der Proteste wurde der Mindestlohn auf 100 US-Dollar im Monat angehoben. Das Ziel, nämlich die geforderten 160 US-Dollar, für das die Arbeiter*innen protestiert und ihr Leben gegeben hatten, wurde erst im Jahr 2018 erreicht, nachdem der Mindestlohn von 153 US-Dollar im Jahr 2017 auf 170 US-Dollar angehoben wurde. Seit Januar 2019 beträgt der Mindestlohn nun 182 US-Dollar im Monat. Jener Mindestlohn gilt wohlgemerkt nur für Arbeiter*innen aus dem Bekleidungs- und Schuhsektor und nicht für Beschäftigte aus anderen Sektoren wie etwa dem Baugewerbe, dem Dienstleistungs- oder Tourismussektor (vgl. zum Mindestlohn auch den Artikel von Patrick Lee in dieser Ausgabe).

Die stetige Mindestlohnerhöhung im kambodschanischen Bekleidungs- und Schuhsektor könnte als Beweis für die Stärke der kambodschanischen Gewerkschaftsbewegung betrachtet werden. Doch ein solches Verständnis würde die Wirklichkeit verleugnen, mit der sich echte, unabhängige Gewerkschaften in Kambodscha konfrontiert sehen. Denn unabhängige Gewerkschaften werden ständig und unmittelbar bedroht. Dies wird insbesondere mit Blick auf die ungerechtfertigten Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit in Kambodscha deutlich.

Straßenblockade während des Generalstreiks 2013-2014 © Central

Straßenblockade während des Generalstreiks 2013-2014 © Central

Aus meiner Sicht umfasst die Vereinigungsfreiheit drei verschiedene Rechte: das Recht, sich zu organisieren, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Recht zu streiken. Wenn es Arbeiter*innen nicht möglich ist, diese Rechte frei und ordnungsgemäß auszuüben, kann die Vereinigungsfreiheit nicht als wahrhaftig gegeben betrachtet werden. In Kambodscha ist jedes dieser fundamentalen Rechte ungerechtfertigt und verfassungswidrig eingeschränkt.

Das Recht zu organisieren

Das Recht aller Kambodschaner*innen, Gewerkschaften zu gründen und an diesen teilzuhaben, ist im Artikel 36 der kambodschanischen Verfassung verankert und wird durch Artikel 5 des Gewerkschaftsgesetzes noch einmal bekräftigt. Trotzdem sehen wir regelmäßig, dass die tatsächliche und freie Ausübung dieses Rechtes nicht auf Arbeiter*innen zutrifft, die unabhängige Gewerkschaften gründen oder an ihnen teilhaben möchten.

Die häufigste Art und Weise, in der wir das Organisationsrecht von Beschäftigten eingeschränkt sehen, geht vonseiten der (Fabrik-)Betriebe selbst aus. In diesen Fällen folgen die Arbeiter*innen den Anforderungen unter kambodschanischem Gesetz, lokale Gewerkschaften in einem Betrieb zu gründen, indem sie dem Arbeitgeber die Absicht mitteilen, eine Gewerkschaft zu gründen und diesem eine Liste der Gründungsmitglieder vorlegen. Theoretisch sind jene Gründungsmitglieder vor Entlassungen geschützt. Doch in der Praxis wird ihr Beschäftigungsverhältnis dann oftmals beendet. Die gängige Antwort auf illegale Kündigungen von Gewerkschaftsgründer*innen ist, eine Beschwerde bei den zuständigen Behörden einzureichen, damit die Arbeiter*innen wiedereingestellt werden können. Doch auch wenn die Einreichung einer Klage unter diesen Umständen theoretisch die richtige Vorgehensweise ist, funktioniert das in der Praxis nicht. Das liegt zum einen an der mangelnden Rechtstaatlichkeit in Kambodscha und zum anderen an den Einschränkungen durch das Gewerkschaftsgesetz. Der vom World Justice Project erstellte Rechtstaatlichkeitsindex von 2017 bis 2018 platziert Kambodscha auf Rang 112 von 113 Ländern für die Einhaltung der Rechtstaatlichkeit. Kambodscha belegt auch weltweit den letzten Rang im Bereich Zivilrecht und erhält deutlich schlechte Bewertungen in Bereichen wie unbegründete Verzögerungen, unangemessener staatlicher Einfluss, Korruption und effektive Vollstreckung im Vergleich zu anderen Ländern mit mittleren Einkommen.

Demnach ist es eher unwahrscheinlich, dass die Einreichung einer Beschwerde bei den zuständigen Behörden zu einer wirklichen Wiedergutmachung für die Betroffenen führt. So können Arbeiter*innen, die unabhängige Gewerkschaften gründen, oft nicht ihre Rechte verteidigen. Wenn die lokale Gewerkschaft der Beschäftigten einem größeren Gewerkschaftsverband angehört und die Fabrik für große internationale Marken produziert, dann haben Arbeiter*innen möglicherweise noch eine Chance auf eine Wiedereinstellung durch das Eintreten und den Druck der Unternehmen auf die Arbeitgeber. Ergebnisse mittels dieser Strategie zu erzielen sind jedoch längst nicht garantiert und der Prozess kann lange dauern, selbst wenn ein klarer Rechtsverstoß vorliegt. Zum Beispiel hatten Arbeiter*innen, die als lokale Gewerkschaftsführer*innen in einem Zulieferbetrieb auf Platin-Ebene von H&M im Jahr 2017 gewählt wurden (die ebenfalls vor dem Gesetz vor Kündigungen geschützt sind) ein Jahr nach ihrer Kündigung immer noch keine finale Rückmeldung erhalten, trotz des Eintretens des Gewerkschaftsverbandes vor H&M. Ähnlich hierzu konnte auch in dem Fall von Arbeiter*innen in einem Zulieferbetrieb von C&A, die sich für eine lokale Gewerkschaftswahl aufgestellt haben (ebenfalls gesetzlich wieder geschützt vor Kündigungen), noch keine Lösung gefunden werden – und das sechs Monate nach der Kündigung.

Arbeiter*innen versammeln sich vor einer Fabrik, Februar 2019 © Central

Arbeiter*innen versammeln sich vor einer Fabrik, Februar 2019 © Central

Die Organisationsrechte unabhängiger Gewerkschaften sind auch durch die willkürliche Ablehnung der Registrierung durch das Ministry of Labour and Vocational Training (MLVT) eingeschränkt sowie auch durch die Diskriminierung dieser Gewerkschaften im Vergleich zu der Behandlung von regierungsnahen und gelben Gewerkschaften (das sind Gewerkschaften, die entweder vom Management gebildet oder von diesem effektiv kontrolliert werden). Gemäß dem Gewerkschaftsgesetz müssen sich Gewerkschaften jedoch ordnungsgemäß beim MLVT registrieren, um die Rechte und Vorteile genießen zu können, die den Gewerkschaften durch das Gesetz gewährt werden. Doch der Registrierungsprozess ist lang und zu komplex.

In einem Bericht über die Grundfreiheiten in Kambodscha aus dem Jahr 2018 (CCHR, ADHOC, SC und ICNL, 2018) wurde festgestellt, dass 81,08% der überwachten Gewerkschaften Schwierigkeiten hatten, die Registrierungsformulare auszufüllen. Nur 45,8% dieser Gewerkschaften hatten sich erfolgreich beim Ministerium registriert. Gewerkschaften, die sich nicht ordnungsgemäß registrieren konnten berichteten, dass ihre Anträge aufgrund von geringfügigen Problemen wie Formatierung, Schriftart und Rechtschreibung noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die willkürliche Ablehnung der Registrierung hat zur Folge, dass die lokalen Gewerkschaftsführungen und ihre Mitglieder, Leiter*innen und Aktivist*innen gesetzlich festgelegte Rechte und Vorteile nicht erhalten wie etwa den Kündigungsschutz für Gewerkschaftsführer*innen sowie das Recht auf Tarifverhandlungen, kollektive Streitschlichtung oder Streiks.

Selbst wenn sich Gewerkschaften erfolgreich beim MLVT registrieren, können wir regelmäßig Fälle von Diskriminierung unabhängiger Gewerkschaften feststellen. Bei einem Adidas-Zulieferer wurden beispielsweise vier gewählte lokale unabhängige Gewerkschaftsführer*innen an Überstunden gehindert, während Anführer*innen der anderen, vom Management kontrollierten Gewerkschaft in der Fabrik (oder letztlich auch niemand anders von den 4000 Arbeiter*innen in der Fabrik) eine solche Behandlung nicht erlebt haben. Aufgrund des Hungerlohns, den die kambodschanische Bekleidungs- und Schuharbeiter*innen erhalten, sind sie aber praktisch gezwungen, Überstunden zu leisten, um ihren niedrigen Lohn aufzubessern und über die Runden zu kommen. Ohne Überstunden sind die Arbeiter*innen häufig nicht in der Lage, Ausgaben wie Mieten oder die Bildung ihrer Kinder zu bezahlen. In diesem Sinne war das Vorgehen des Managements ein Versuch, die vier unabhängigen Gewerschaftsführer*innen davon abzuhalten, sich weiterhin in der Gewerkschaft zu engagieren.

Organisationsrechte werden auch stark durch die (oft illegale) Verwendung von Kurzzeitverträgen eingeschränkt (Better Factories Cambodia, 2018 https://betterwork.org/dev/wp-content/uploads/2018/12/BFC-Annual-Report-2018.pdf). Die Nutzung von Verträgen mit befristeter Laufzeit, die oftmals nicht über die Höchstlaufzeit von zwei Jahren hinausgehen, macht es für Arbeitgeber wesentlich leichter, lokale Gewerkschaften und ihre Mitglieder, Anführer*innen und Aktivist*innen zu diskriminieren. Dies wird im Wesentlichen durch die bestehende Angst der Ablehnung von Vertragsverlängerungen für Arbeiter*innen erreicht, die in unabhängige Gewerkschaften eintreten oder an ihnen teilnehmen (Yale Law School, 2011). Da Arbeiter*innen mit befristeten Arbeitsverträgen besonders anfällig für Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung oder Nichterneuerung der Verträge sind, stellt die fortgesetzte Nutzung dieser Verträge eine wirksame Einschränkung der Organisationsrechte der Arbeitnehmer*innen dar.

Kambodschanische Arbeiter*innen nach Schichtende © Central

Kambodschanische Arbeiter*innen nach Schichtende © Central

Das Recht auf Tarifverhandlungen

Das Recht auf Tarifverhandlungen in Kambodscha wurde durch die Einführung und Umsetzung des Gewerkschaftsgesetzes erheblich eingeschränkt. Das Gesetz war mehrere Jahre in der Vorbereitung und wurde im Jahr 2016 endgültig verabschiedet. Gemäß Artikel 54 des Gesetzes werden der Gewerkschaft mit dem Most Representative Status (MRS) die „exklusiven Rechte“ garantiert, Tarifverhandlungen zu führen (oder Tarifverhandlungen beizulegen). Um einen MRS zu erhalten, muss eine lokale Gewerkschaft 30 Prozent der Gesamtbelegschaft des Betriebes haben, entweder als Mitglieder oder als Unterstützer*innen. Da der MRS im Ermessen des Minister of Labour and Vocational Training liegt, erhalten unabhängige Gewerkschaften diesen Status selten.

Die Auswirkungen des Artikels 54, nämlich die Einschränkungen von Aktivitäten von unabhängigen Gewerkschaften, zeigen sich auch in dem Rückgang der angehörten Fälle des Schiedsgerichts (arbitration council) seit der Verabschiedung des Gesetzes. Das Schiedsgericht ist eine dreigliedrige, quasi-justizielle Körperschaft, die mit der Beilegung kollektiver Arbeitsstreitigkeiten beauftragt ist und international für seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit anerkannt ist. Im Jahr 2015 hat das Schiedsgericht in 337 Fällen entschieden. Im Jahr 2017, ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Gewerkschaften, erließ das Schiedsgericht in 50 Fällen Entscheidungen. Im Jahr 2018 erließ es nur noch in 45 Fällen Urteile. Der Rückgang der Anzahl der Fälle, die vor dem Schiedsgericht verhandelt wurden, kann direkt mit der Auswirkung des Artikels 54 des Gewerkschaftsgesetzes in Zusammenhang gebracht werden. Da der MRS überwiegend regierungsnahen und gelben Gewerkschaften gewährt wird, ist es unwahrscheinlich, dass diese Gewerkschaften von ihren exklusiven Rechten Gebrauch machen. Es liegt in ihrer Natur, dass regierungsnahe und gelbe Gewerkschaften sich nicht aktiv für die Rechte der Beschäftigten einsetzen, weder um die Fälle von Arbeitskämpfen vor das Schiedsgericht zu bringen, noch um Betriebsvereinbarungen zu sichern, die wirklich die Löhne und Arbeitsbedingungen verbessern.

Daher schränkt das Gewerkschaftsgesetz das Recht der Arbeiter*innen auf Tarifverhandlungen erheblich ein, indem es dieses Recht nur auf Gewerkschaften ausdehnt, die das MLVT durch die Gewährung vom MRS genehmigt. Dies verhindert, dass Arbeiter*innen in Fabriken mit inaktiven und ineffizienten Gewerkschaften wirklich kollektiv um bessere Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln können. Das Recht auf Tarifverhandlungen ist aber ein Grundrecht und Arbeiter*innen sollten in keiner Weise daran gehindert werden, dieses Recht vollständig und frei auszuüben, wenn sie dies wünschen.

Das Recht zu streiken

Das Streikrecht der kambodschanischen Arbeiter*innen wird ebenfalls stark eingeschränkt. Diejenigen, die an Streiks und Demonstrationen teilnehmen und diese durchführen, werden häufig von ihren Arbeitgebern gekündigt und wegen Straftaten angeklagt. Artikel 37 der kambodschanischen Verfassung hält jedoch fest, dass das Streikrecht der Arbeiter*innen und die Organisation friedlicher Demonstrationen im Rahmen des Gesetzes ausgeübt werden
darf.

Der kambodschanische Rechtsrahmen schränkt dieses Recht jedoch erheblich ein. Während beispielsweise Artikel 319 des Arbeitsgesetzes das Streikrecht garantiert, kann nach Artikel 320 dieses Recht nur ausgeübt werden, wenn alle friedlichen Methoden zur Beilegung des Streiks mit dem Arbeitgeber bereits geprüft wurden. In diesem Sinne darf das angebliche Recht auf Streik in Kambodscha nur als letzter Ausweg ausgeübt werden. Darüber hinaus schreibt Artikel 13 des Gewerkschaftsgesetzes vor, dass eine absolute Mehrheit der Gesamtmitglieder einer Gewerkschaft für einen Streik stimmen muss, bevor er abgehalten werden kann. Mit einigen Gewerkschaftsverbänden, die mehr als 10.000 Mitglieder haben, führt dieser Artikel dazu, dass Gewerkschaften praktisch keine rechtmäßigen Streiks nach dem Gesetz durchführen können.

Dies ist eine nicht zu rechtfertigende Einschränkung der grundlegenden Rechte von Arbeiter*innen. Arbeitnehmer*innen sind am stärksten, wenn sie ihr Streikrecht frei ausüben können. Streiks müssen zwar friedlich sein und dürfen nicht in einer Weise durchgeführt werden, die die öffentliche Sicherheit gefährden würde. Doch das Streikrecht der Beschäftigten darf dennoch nicht eingeschränkt werden. In manchen Fällen ist streiken der letzte Ausweg, insbesondere bei geringfügigen Problemen am Arbeitsplatz. In anderen Fällen, zum Beispiel bei Massenkündigungen oder schweren Verstößen gegen das Gesetz, kann streiken die bestmögliche Methode für die Arbeiter*innen sein, um den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu zwingen. In diesem Sinne nimmt der geltende Rechtsrahmen die Macht der Arbeiterschaft, indem ihr Recht zu streiken eingeschränkt und den Arbeitgebern letztlich zu mehr Macht verholfen wird.

Arbeiter*innen streiken nach wie vor, Februar 2019 © Central

Arbeiter*innen streiken nach wie vor, Februar 2019 © Central

Des Weiteren werden Anführer*innen und Aktivist*innen von Streiks regelmäßig von Arbeitgebern und lokalen Behörden ins Visier genommen. Sie sehen sich wegen ihrer Führung und Teilnahme an Streiks mit Kündigungen und sogar Strafanzeigen konfrontiert. Im Jahr 2014 streikten Arbeiter*innen eines Walmart-Lieferanten für die Wiedereinsetzung von rund 2000 Mitglieder der lokalen unabhängigen Gewerkschaft. Der Betrieb hatte allen circa 5000 Arbeiter*innen der Fabrik gekündigt, nachdem sie für mehr Leistungen gestreikt hatten. Danach erklärte sich der Betrieb bereit, ungefähr 3000 dieser Arbeiter*innen wiedereinzusetzen, aber nicht diejenigen, die Mitglieder der unabhängigen Gewerkschaft waren. Nach dem Streik der unabhängigen Gewerkschaftsmitglieder beschuldigten zudem lokale Behörden sechs Anführer*innen und Aktivist*innen, gewalttätig geworden zu sein und Eigentum zerstört zu haben, nachdem der Protest gewalttätig wurde, als Arbeiter*innen, Polizist*innen und Schlägertrupps sich einen Schlagabtausch lieferten. Es wurden aber keine Beweise vorgelegt, aus denen hervorging, dass die sechs Angeklagten eine solche Gewalt ausgelöst hatten (tatsächlich hatten sie die Arbeiter*innen während des Streiks ausdrücklich angewiesen, keine Gewalt anzuwenden). Mehr als vier Jahre später stehen die Strafanzeigen gegen diese sechs Personen immer noch aus und sie müssen nach wie vor noch vor das Gericht. Alle sechs wurden zwar gegen Kaution freigelassen, doch sie müssen sich einmal im Monat bei der örtlichen Bezirkspolizei melden, wodurch sie gehindert werden, in die Hauptstadt Phnom Penh oder ins Ausland zu gehen, um dort zu arbeiten. Dies geht einher mit der Tatsache, dass sie jetzt keine Arbeit in anderen Fabriken in der Region finden können, da sie auf der schwarzen Liste stehen und ihnen nur niedrig bezahlte landwirtschaftliche Arbeit als einzige Beschäftigungsform übrigbleibt.

Nicht nur Führungskräften auf Fabrikebene drohen strafrechtliche Verfolgungen wegen Ausübung ihres Streikrechts. Nach dem oben genannten Streik um die Mindestlöhne im Dezember 2013 und Januar 2014 haben die Behörden sechs prominente Gewerkschaftsführer*innen wegen vorsätzlicher Gewalt und entstandenen Sachschäden angeklagt. Diese Anklagen wurden erst im Dezember 2018 vor Gericht gebracht und zwar erst, als Ministerpräsident Hun Sen durch die Europäische Union dazu gedrängt wurde. Diese drohte, den zollfreien Zugang Kambodschas zum europäischen Markt im Rahmen des Everything-But-Arms-Systems aufzuheben.

Obwohl die Staatsanwaltschaft während des Gerichtsverfahrens zugegeben hatte, dass es keine Beweise dafür geben würde, dass die sechs Angeklagten mit der Gewalt und den Schäden, die während der Proteste aufgetreten waren, in Verbindung stehen würden, wurden alle unter dieser Anklage verurteilt. Diese Anklagepunkte wurden dann noch einmal geändert, nachdem die Gerichtsverhandlung stattgefunden hatte und die Angeklagten keine Gelegenheit mehr hatten, eine Verteidigung gegen diese veränderten Anklagen zu erheben. Alle sechs Personen wurden letztlich zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren verurteilt und wurden aufgefordert, circa 8.600 US-Dollar als Entschädigung an zwei Opfer zu zahlen, von denen eine Person den Antrag auf Entschädigung während des Prozesses ausdrücklich zurückgezogen hatte.

Wir können also sehen, dass kambodschanische Arbeiter*innen ihr Streikrecht nicht effektiv ausüben können. Wenn dies der Fall ist, werden ihre Anführer*innen und Aktivist*innen mit Kündigungen und Strafanzeigen konfrontiert, um weitere Protestaktionen abzuwenden.

Fazit: Einschränkung und/oder Hinderung der Ausübung grundlegender Arbeitsrechte

Wie aus dem Vorrangegangenem ersichtlich wurde, sind diese drei grundlegenden Arbeitnehmer*innenrechte in Kambodscha zu Unrecht stark eingeschränkt. Während Arbeiter*innen auf Papier das Recht haben, Gewerkschaften ihrer Wahl zu organisieren und daran teilzunehmen, ist dies in der Praxis weit von der Wahrheit entfernt. Gründer*innen, Führungspersönlichkeiten und Aktivist*innen von unabhängigen Gewerkschaften werden regelmäßig mit Belästigung, Diskriminierung und Kündigung konfrontiert. Darüber hinaus dient der rechtliche Rahmen Kambodschas dazu, das Recht der Beschäftigten auf Tarifverhandlungen erheblich einzuschränken, indem dieses Recht ausschließlich Gewerkschaften gewährt wird, die die Zustimmung des MLVT erhalten haben. In ähnlicher Weise beschränkt das kambodschanische Gesetz das Streikrecht der Arbeitnehmer*innen auf einen Punkt nämlich, dass streiken nur von Arbeitnehmer*innen als letztes Mittel genutzt werden kann, wodurch ihnen effektiv die Macht genommen und den Arbeitgebern (zurück-) gegeben wird. Folglich hat Kambodscha keine echte Vereinigungsfreiheit für die Arbeiterschaft, da Arbeiter*innen und ihre Vertreter*innen entweder daran gehindert werden oder stark eingeschränkt sind, ihre grundlegenden Arbeitsrechte auszuüben – und das sind: das Recht zu organisieren, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Recht zu streiken.

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1 | 2019, Kambodscha,
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Keine Macht dem Proletariat

Malaysia: Die wirtschaftliche Entwicklung Malaysias ruht auf dem Rücken von Millionen Arbeiter*innen. Anstelle von Wertschätzung für deren Leistung untergräbt die pro-kapitalistische Regierung jedoch die grundlegende Rechte von Arbeiter*innen. Dieser Artikel beschreibt die vier Hauptprobleme mit denen die Arbeiter*innenschaft konfrontiert ist.

 

Die Anzahl malaysischer Erwerbstätiger liegt derzeit bei rund 14,4 Millionen, die Arbeitslosenquote liegt bei rund 3,5 %. Dazu kommen Millionen von Arbeitsmigrant*innen aus Süd- und Südostasien, die in der verarbeitenden Industrie, auf Plantagen, im Bauwesen, in der Landwirtschaft, im Dienstleistungssektor oder als Hausangestellte beschäftigt sind. Seit den 1990er Jahren ist die Arbeitslosenquote sehr niedrig, obwohl immer mehr Arbeitsmigrant*innen nach Malaysia kommen. Tatsächlich sind die Verhältnisse in Malaysia der Vollbeschäftigung nahe. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitnehmer*innen in Malaysia unter angemessenen Arbeitsbedingungen beschäftigt sind. Die pro-kapitalistische Politik der malaysischen Regierung untergräbt die Grundrechte der Arbeiter*innen ständig. Zu den vier Hauptproblemen, mit denen die Arbeiter*innenschaft konfrontiert wird, zählen unsichere Beschäftigungsverhältnisse, lange Arbeitszeiten, niedrige Löhne und schwache Gewerkschaften.

Änderung des Beschäftigungsgesetzes zu Gunsten von Leiharbeitsfirmen

Arbeitskräfte über Leiharbeitsfirmen zu beschäftigen, wird in Malaysia immer verbreiteter und bringt Arbeiter*innen in wachsende Arbeitsplatzunsicherheit. Die Regierung hat das Beschäftigungsgesetz im Jahr 2011 geändert, um Klauseln zur Anerkennung von ‚contractor of labour‘ (‚Arbeitsvermittler*in‘) als Hauptarbeitgeber*innen aufzunehmen. Diese Änderung hat die Beziehung der Vertragsarbeiter*innen (die bei Leiharbeitsfirmen angestellt sind) zu ihren tatsächlichen Arbeitgeber*innen (die Eigentümer*innen von Fabriken oder Unternehmen sind, die Arbeitnehmer*innen durch Leiharbeitsfirmen beschäftigen) getrennt. Leiharbeitsfirmen können jederzeit Insolvenz anmelden, um sich ihrer Verantwortung für das Wohlergehen der Arbeitnehmer*innen zu entziehen, während es den Arbeitnehmer*innen schwer fällt, ihre Rechte und den Schutz ihres Wohlergehens von den tatsächlichen Arbeitgeber*innen zu fordern (vgl. zum Thema Kontraktarbeit auch den Artikel von Luke Espiritu in dieser Ausgabe).

Leiharbeit im öffentlichen Sektor

Outsourcing von Arbeitskraft ist nicht nur auf den privaten Sektor beschränkt. Der öffentliche Sektor nutzt diesen Ansatz seit den 1990er Jahren, während der von Mahathir geführten Barisan Nasional-Regierung. In staatlichen Schulen und Krankenhäusern wurden Dienstleistungen, zum Beispiel Sicherheitsdienste oder Reinigung, an private Auftragnehmer*innen outgesourct. Die privaten Auftragnehmer*innen zahlen ihren Beschäftigten sehr niedrige Löhne. Arbeitnehmer*innen, die im Rahmen eines solchen vertraglichen Systems eingestellt werden, haben auch keine Arbeitsplatz-Sicherheit. Die Dauer dieser Verträge beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre. Es besteht keine Garantie, dass die Arbeitnehmer*in bei Vertragsende wieder beschäftigt wird. Selbst wenn die Arbeiter*in wieder eingestellt wird, wird sie als „neu“ eingestuft und bekommt somit keine Gehaltserhöhung. Die Beschäftigten bekommen keine Sozialleistungen, sie sind weder im Gesundheitssystem versichert noch können sie Rente beziehen. Manchmal werden Löhne nicht gezahlt, oder es werden nur Teile des Lohns einbehalten. Zum Beispiel gibt es viele Fälle, bei denen der/die Arbeitgeber*in Beiträge für den Employee Provident Fund (EPF) abzieht, sie aber nicht einzahlt.

Das Vertragssystem eignet sich nur für Zeitarbeit oder Saisonarbeit. Der Sicherheitssektor, Reinigung, Gartenbau, Wäscherei und viele weitere Supportdienste in Regierungsgebäuden wie Schulen und Krankenhäusern sollten permanente Stellen sein, um sicherzustellen, dass unsere öffentlichen Einrichtungen wie gewohnt funktionieren. Die Regierung sollte das Vertragssystem, das nur für Leiharbeit geeignet ist, nicht dazu verwenden, Arbeitnehmer*innen dauerhaft zu beschäftigen. Outsourcing oder Vertragssysteme für Dauerarbeit sind einige der Faktoren, die dazu führen, dass die Niedriglohnarbeiter*innen in Malaysia in Armut bleiben.

Niedriglohn zwingt zu Überstunden

Die Arbeiter*innenbewegung hat es geschafft, Acht-Stunden-Arbeitstage durchzusetzen. Doch solche Erfolgserlebnisse sind durch das andauernde Streben nach Profitmaximierung im Kapitalismus gefährdet. Mit der Entwicklung moderner Technologien wurde die industrielle Produktionsweise immer mehr automatisiert. Maschinen ersetzen menschliche Arbeitskraft. Der Anstieg an Automation bedeutet auch, dass die Produktivität der Gesellschaft ebenfalls zugenommen hat und das sollte eigentlich Gutes für die Menschheit bedeuten. In der Realität ist dies allerdings schlecht für die Arbeiter*innen eines kapitalistischen Systems. Auch wenn menschliche Arbeitskraft durch Roboter und künstliche Intelligenz ersetzt wird, verbessern sich die Arbeitsbedingungen für die Arbeiter*innen nicht. Stattdessen verlieren mehr und mehr Arbeiter*innen ihre Stellen und enden in Armut.

Es ist widersprüchlich: Obwohl es mehr arbeitslose Menschen gibt, sind Arbeiter*innen gezwungen, viele Überstunden zu machen. Viele Arbeiter*innen ‚entscheiden‘ sich dazu, Überstunden nach einem Acht-Stunden-Tag zu machen, nicht, weil sie Überstunden so gerne mögen, sondern weil die niedrigen Gehälter die Arbeiter*innen zu Überstunden zwingen. Sie arbeiten häufig auch an Feiertagen und freien Tagen, um genug Geld zum Überleben zu verdienen. Sicherheitspersonal in Malaysia arbeitet zum Beispiel fast immer mehr als zwölf Stunden pro Tag. Wenn jedoch viele Arbeitnehmer*innen lange arbeiten, werden insgesamt weniger Arbeiter*innen gebraucht. Das führt zum Verlust von Arbeitsplätzen und zu Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche.

Die malaysische Regierung hat 1980 im Rahmen des Beschäftigungsgesetzes eine „Regulierung der Arbeit“ (Begrenzung der Überstundenarbeit) eingeführt, damit die Höchstbegrenzung für Überstunden von 32 Stunden pro Monat auf 64 Stunden pro Monat ansteigen konnte. Die damalige Mahathir-Regierung, die Malaysia zum Industrieland machen wollte, änderte 1991 die Regelung und erhöhte die zulässige Überstundengrenze auf 104 Stunden pro Monat, was vier Überstunden pro Tag entsprechen. Was für eine entwickelte Nation ist das, wenn sich die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden auf zwölf Stunden erhöht ?

Niedrige Löhne

Im Jahr 2013 hat Malaysia endlich ein Mindestlohngesetz eingeführt, nach einem Jahrzehnt Druck- und Kampagnenarbeit von Arbeitsrechtsgruppen wie dem Netzwerk der Unterdrückten (JERIT), der Sozialistischen Partei von Malaysia (PSM) und Gewerkschaften. Die Regierung hat jedoch einen sehr niedrigen Satz für den Mindestlohn festgelegt. 2013, betrug der Mindestlohn für Penisula Malaysia RM 900 (ca. 194 Euro) pro Monat und RM 800 (ca. 173 Euro) für Sabah und Sarawak. Es war ein extrem niedriger Lohn für die Arbeiter in Malaysia. Nach dreieinhalb Jahren hob die Regierung den Mindestlohn an, mit RM 1000 (ca. 217 Euro) für Peninsula und RM 920 (ca. 199 Euro) für Ost-Malaysia. Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2018 hat die neue Regierung von Pakatan Harapan den Mindestlohn sowohl für West- als auch für Ost-Malaysia „standardisiert“. Anfänglich erhöhte die Pakatan Harapan-Regierung den Mindestlohn auf nur RM 1050 (ca. 227,80 Euro) pro Monat, die Erhöhung sollte ab 1. Januar 2019 in Kraft treten. Nach Protesten von Arbeitsgruppen, der Zivilgesellschaft und der Sozialistischen Partei Malaysias (PSM) wurde die Erhöhung auf monatlich RM 1100 (ca. 239 Euro) festgelegt. Die Forderung des Malaysian Trade Unions Congress (MTUC) besteht darin, den Mindestlohn auf monatlich RM 1800 (ca. 390 Euro) zu erhöhen.

Die Festsetzung eines so niedrigen Mindestlohns hilft nicht, die Arbeitsbelastung zu verringern und das Leben der Arbeitnehmer*innen zu verbessern. Mit dem permanenten Preisanstieg von Konsumgütern des täglichen Bedarfs, befinden sich Niedriglohnarbeiter*innen weiterhin im täglichen Kampf ums Überleben. Da die Löhne auf sehr niedrigem Niveau gehalten werden, verwundert es nicht, dass die meisten Arbeiter*innen sich ‚aussuchen‘ Überstunden zu machen. Die prekären Arbeitsbedingungen migrantischer Arbeiter*innen haben dazu beigetragen, dass auch die Löhne der malaysischen Arbeiter*innen nach unten gedrückt werden.

Die Einführung des Mindestlohns mag zu wettbewerbstechnischen Nachteilen für Malaysia in der Weltwirtschaft führen, aber wir könnten das Problem mit regionalen Mechanismen wirtschaftlicher Zusammenarbeit überwinden. Die PSM hat vorgeschlagen, dass Malaysia die Führungsrolle innerhalb ASEANS übernehmen solle, um regionale Mechanismen zur Einführung des Mindestlohns voranzutreiben. Zum Beispiel sollten – trotz landesspezifischer unterschiedlich hoher Mindestlöhne der ASEAN Länder – Lohnerhöhungen mit dem gleichen Prozentsatz für alle Länder eingeführt werden. Länder, die sich nicht an die Abmachung halten würden, sollten bestraft werden, indem sie höhere Importgebühren für die anderen ASEAN Länder zahlen müssten.

Hindernisse für Gewerkschaften

Die radikale Gewerkschaftsbewegung in Malaysia wurde während der britischen Kolonialzeit, seit den 1940er Jahren, brutal unterdrückt und durch eine pro-koloniale und Arbeitgeber*innen- freundliche „Gelbe Union“ ersetzt. Abgesehen von der Unterdrückung durch die Kolonialregierung und die pro-westlichen Regierungen nach der Unabhängigkeit wurden noch viele heldenhafte Arbeiter*innenkämpfe durch Gewerkschaften organisiert, wie zum Beispiel der Eisenbahner*innenstreik 1962 bei dem ca. 9000 Arbeiter*innen 22 Tage streikten, der Plantagenarbeiter*innenstreik in Asahan 1967 und viele mehr. Viele Arbeitsaktivist*innen wurden unter dem Gesetz über Notstandsverordnung und dem Gesetz zur inneren Sicherheit Internal Security Act (ISA) festgehalten. (Anmerkung: ISA wurde 2012 aufgehoben.)

Das Gewerkschaftsgesetz aus dem Jahr 1959 beinhaltet bereits verschiedene Einschränkungen in Bezug auf die Gewerkschaftsorganisation. Die Einschränkungen nahmen mit jeder Gesetzesänderung zu. Die schlimmste Gesetzesänderung des Gewerkschaftsgesetzes wurde unter der Mahatir 1.0 Regierung eingeführt.

Heutzutage sind nur 7 % der Arbeitnehmer*innen Mitglieder in Gewerkschaften in Malaysia, dies ist sehr wenig. Darüber hinaus sind die meisten Gewerkschaften ‚zahnlose Tiger‘, da viele ihrer organisatorischen Funktionen durch die Gesetzeseinschränkungen, die Bürokratie innerhalb der Organisation und durch den Verlust der Klassenkampfpolitik innerhalb der Gewerkschaften geschwächt wurden. Auch das Leiharbeiter*innensystem schwächt die Gewerkschaften.

Der Kampf für eine bessere Zukunft

Obwohl die Arbeiter*innenbewegung in Malaysia schwach ist, gibt es Arbeiter*innenorganisationen und politische Parteien wie PSM, die danach streben die Macht der Arbeiter*innen zu stärken und ihre Rechte zu verteidigen. Die Forderungen, die im Arbeiter*innenkampf in Malaysia gestellt werden, beinhalten bezogen auf die genannten vier Hauptprobleme der Arbeiter*innen: 1. die Beendigung des Vertragssystems für Dauerarbeit, 2. die Anhebung des Mindestlohns auf ein Niveau, das einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglicht, 3. die Reduzierung der Arbeitszeit (oder die Beendigung der erzwungenen Überstunden), ohne dabei die Löhne zu senken sowie 4. die vollständige Anerkennung von Gewerkschaften.

Übersetzung aus dem Englischen von: Andrea Höing

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1 | 2019, Kambodscha,
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Keine Macht dem Proletariat

Myanmar: Die anfängliche Euphorie um die Liberalisierung und Demokratisierung ist inzwischen abgeebbt. „Positive Entwicklungen“ sind vor allem bessere Investitionsmöglichkeiten internationaler Konzerne. Die Arbeitslöhne zählen weiter zu den niedrigsten in Südostasien. Neue Gesetze schränken die Versammlungsfreiheit ein. Im Interview schildert Alexey Yusupov, Direktor des Landesbüros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Yangon, die aktuelle Situation.

suedostasien.net: Gewerkschaften waren unter der Militärdiktatur in Myanmar lange verboten. Mit der Liberalisierung und dem Regierungswechsel entstehen nun auch hier neue Möglichkeiten. Wie lässt sich die Situation der Arbeiter*innenbewegungen in Myanmar in den letzten Jahren beschreiben?

Alexey Yusupov: Ab 2014 begann die wirkliche Rückkehr der Gewerkschaften: einerseits sind viele Gewerkschafter*innen aus dem Exil zurückgekehrt, andererseits gab es ein neues Arbeitsorganisationsgesetz, das es ermöglichte, neue Gewerkschaften zu gründen. Dies führte zu einer Phase von explosionsartig vielen Gründungen – von Betriebsgewerkschaften zu nationalen Verbänden. Heute gibt es drei nationale Gewerkschaften, zwei sektorale und eine Konföderation, vergleichbar mit dem DGB in Deutschland. Das alles ist die Geschichte der letzten fünf Jahre. Deswegen gibt es oder gab es bis jetzt sehr viel Momentum, aber die Bewegung ist noch mehr.

Welche Gewerkschaften und weitere Organisationen gibt es denn?

Die Arbeiter*innenbewegung besteht nicht nur aus Gewerkschaften, sondern aus ganz, ganz vielen zivilgesellschaftlichen Gruppen, die rechtlich keine Gewerkschaften sind, aber sich natürlich um die Belange von Menschen kümmern, die enteignet werden, die ausgebeutet werden, die nicht wissen, wie sie mit illegalen Kündigungen, nicht ausgezahlten Überstunden etc. umgehen sollen. Sie machen Rechtsberatungen, sind in den Fabriken, beispielsweise hier in Yangon in den Industriezonen. Ich würde also sagen, die Bewegung besteht zur Hälfte aus Gewerkschaften, die das formell machen und organisieren, also die Leute erst organisieren und dann vertreten und NGOs, die sehr stark problemorientiert arbeiten. Beispiele hierfür sind Action Labor Right oder CCTU – Cooperation Council of Trade Unions. Sie vertreten, beraten und machen auch viel Öffentlichkeitsarbeit, vor allem über soziale Medien. Sie setzen sich also schon zum Ziel, Gewerkschaftsarbeit zu machen, betonen aber auch, dass es nicht möglich ist, alles auf legalen Wegen zu erreichen und deswegen wollen sie keine registrierten Gewerkschaften werden. Sie sind also aktivistischer. Sie interessieren sich nicht für Quoren, Schlichtungsverfahren etc.

„The Trade Union Movement in Myanmar – Challenges and Achievements“ – Ein Video der Friedrich-Ebert-Stiftung in Myanmar

Wie kam es zu diesem Spektrum? Gibt es historische Vorläufer dieser Organisationen und Gewerkschaften?

Wer auch immer sich ein bisschen einliest in die Geschichte der Unabhängigkeitsbewegung wird sehen, dass es da ein ganz starkes marxistisches Element gab und auch eine Verbindung zwischen marxistischen und buddhistischen Elementen und viele Bewegungen, Gewerkschaften, Arbeitergruppen, Selbsthilfegruppen in der Landwirtschaft haben ihre Wurzeln in dieser Zeit. Im Jahr 1988 gab es eine große Zäsur, sehr viele sind geflohen, auch viele der Anführer, d. h. seitdem war die Bewegung in ihrem Auslandsteil auch eine Exilbewegung. Die Akteure und Kollektive, die heute die größten Dachverbände in Myanmar anführen, waren teilweise über Jahrzehnte im Ausland, zumeist in Thailand oder Indien. Danach, unter der Militärdiktatur waren Gewerkschaften illegal und sind erst im Jahr 2013 wieder legalisiert worden.

Gibt es inzwischen einen Mindestlohn in Myanmar?

Den gibt es seit ca. 1,5 Jahren in Myanmar, aber er liegt bei nur 4800 MMK (ca. 2,70 €) am Tag. Das sichert noch keinen guten Lebensunterhalt. Hier sitzen die Gewerkschaften in den Kommissionen, die den Mindestlohn berechnen und aushandeln. Die NGOs können sich daran nicht direkt beteiligen, sie sind nicht Teil dieses Systems.

Wie werden die Interessen der Arbeiter*innen im Parteienspektrum vertreten? Gibt es eine Arbeiterpartei oder eine sozialdemokratische Partei?

Es gibt sehr, sehr viele Kleinstparteien. Die großen Parteien sind die NLD, die USDP (militärnahe Partei, die aus der Militärregierung hervorgegangen ist), und die größeren ethnischen Parteien. Von diesen sind nur zwei im nationalen Parlament vertreten: die SNLD (Shan) und die ANP (Arakan National Party). Alle größeren Parteien haben nicht wirklich einen programmatischen Kern. Bei keiner kann man davon sprechen, dass es eine linke Partei sei. Sie machen sich vor allem zur Aufgabe, Sprachrohr einer nationalistischen Gruppe oder ethnischen Minderheit zu sein. Manchmal findet man auch Ansätze, z. B. zum Landrecht, die man als progressiv einschätzen kann, aber das kommt nicht durchgängig vor. Natürlich gibt es auch weiterhin Kommunisten und Sozialisten im Land, aber das sind alles Mikroerscheinungen. Sie spielen keine Rolle im Wahlkampf oder im Wahlprozess.

Die große Frage, die sich hier noch stellt ist: Wer ist die Opposition? Das ist hier eigentlich nicht klar zu sagen. Ist es die USDP, die ja eigentlich das alte Regime repräsentiert? Die Regierung ist ja quasi eine große Koalition zwischen NLD und Militär, das beschreibt es, glaube ich, am besten.

Der aktuelle Wahltrend (aus kleineren Umfragen) zeigt, dass die NLD bei den nächsten Wahlen 2020 einige Sitze sogar wieder zurück an die USDP verlieren könnte, die ethnischen Stimmen haben sie größtenteils schon verloren. Hier stellt sich die Frage, woran das liegt. Eine Antwort hier könnte sein, dass die ganze liberale Öffnung und Transition angegangen wurden, ohne die sozialen Fragen als separates Politikfeld anzugehen. Wenn die NLD bei den Wahlen 2020 noch bestehen will, sollte sie das ändern, aber bisher sehen wir das nicht.

Werden in Myanmar – ähnlich wie in Europa – rechtspopulistische Stimmen laut, die sich mit den Stimmen nach sozialer Gerechtigkeit vermischen?

Ich glaube, das ist ein bisschen komplizierter. Sicherlich gibt es eine Mode für solche strong men. Duterte und Trump haben auch in Myanmar hohe Popularitätswerte in bestimmten Milieus. Ich glaube aber, dass das hier eine andere langfristige Dynamik ist, denn im Grunde genommen ist die Öffnung des Landes ja keine liberale, sondern eine nationalistische Öffnung. Ein Teil der nationalistischen Elite, der militärische, ist gerade dabei, ein Machtteilungsarrangement mit dem anderen Teil der nationalistischen Elite zu treffen, der NLD (National League for Democracy). Beide liegen nah beieinander, wenn es um die Definierung nationaler Interessen geht und um den Zukunftsentwurf Myanmars. Aber nicht nur die NLD ist eine nationalistische Partei, sondern auch die ethnischen Parteien sind nationalistische Parteien, so dass sich eine Vielzahl von Nationalismen nebeneinander ergibt. Die überbieten sich in den Wahlkämpfen, die hier sehr personalisierend sind mit zugespitzten Themen. Das klingt dann oft ähnlich wie das, was wir in Europa als Rechtspopulismus kennen, aber das war hier nie anders. Das ist kein Wechsel zu einer neuen Form von Politik oder neuer Rhetorik. Es war schon lange der Hauptmodus: Die Nation zusammenzuführen, das Wohl der Nation zu verteidigen. Vor einem Jahr gab es immer wieder Demos, wo man auf ein und demselben Plakat lesen konnte: „Wir stehen zu Aung San Suu Kyi, wir stehen zum Militär, wir stehen zur Regierung.“ Alles auf einem Plakat. Dieser Dualismus, der vor 2012 herrschte, ist nicht mehr da und dadurch fällt es vielleicht mehr auf. Aber es ist nicht so, dass das programmatisch in der NLD je anders gewesen wäre. Die NLD war immer eine patriotische Freiheitsbewegung. Der Partei fehlt das Soziale und das ist es, was für mich ein Rätsel ist, wenn man Aung San [Vater von Aung San Suu Kyi, Unabhängigkeitskämpfer und Gründer der kommunistischen Partei Birmas, d.R.] ansieht. Denn seine Bewegung war dezidiert emanzipatorisch: Für Bauern, für Umverteilung, für das Volk im Sinne von Klasse. Das geht der NLD völlig ab. Ihre wirtschaftlichen und sozialen policies sind durchwegs neoliberal mit protektionistischen Elementen und das Nationalistische war immer dabei.

Was sind die alltäglichen Herausforderungen im Arbeitskampf?

Es gibt sehr, sehr viele. Die Zahl der Streiks stieg in den letzten zwei Jahren stetig an, vor allem der illegalen Streiks. Es gibt ein legales Prozedere, wie man einen Streik anzumelden hat, das aber relativ aufwendig ist und nur über eine Dachgewerkschaft geht. Es gibt viele nicht registrierte Gewerkschaften, die zeigen, dass das soziale Konfliktpotential sehr hoch ist. Es geht in der Regel um illegale Kündigungen und nicht bezahlte Überstunden. Es geht aber auch um Themen wie Betriebssicherheit und Fragen wie: Gibt es genug Licht in der Fabrik? Wie sind die Produktionsbedingungen? Bekommt man genug Urlaub, um über die staatlichen Feiertage nach Hause zu fahren?

Gerade jetzt gab es einen großen, gewaltsamen Streik in einem großen Hotel in Alt-Bagan [1], der Konflikt schwelte schon länger. Nun kam es zum Streik und auch zu Solidarisierungsaktionen in Mandalay. Der Streik wurde von der Polizei aufgelöst, acht Leute wurden verhaftet.

Daran sieht man auch eine weitere Herausforderung: Die Versammlungsfreiheit ist zurückgegangen, es gibt seit knapp einem Jahr ein neues Gesetz „Peaceful assembly and peaceful procession law“, das nicht explizit auf Streiks bezogen ist, die ja legal wären, wenn man sie in diesem langwierigen Prozess anmelden würde. Dieses Gesetz erlaubt nun mehr oder minder, jede beliebige Menschenansammlung aufzulösen. Und das ist ein neues, ein NLD-Gesetz und unter diesem Gesetz leiden die Aktionen und Proteste stark.

Welche weiteren Herausforderungen gibt es?

Ein riesiges Thema sind Landrechte. Es gibt ein neues Gesetz, das sehr viel Panik produziert. Es geht um Nutzung von Land, das bislang niemandem gehört und definiert erneut, wie man Landbesitz nachweisen muss. Das führt dazu, dass viele Binnenmigrant*innen oder Vertriebene de facto enteignet werden können. Das kann aber auch alle anderen Menschen betreffen, die ihren Landbesitz nicht dokumentieren können, obwohl sie schon seit Generationen an einem Ort leben. Dies hängt natürlich auch mit der neoliberalen Politik zusammen. Es soll Großinvestitionsprojekte schnell ermöglichen. Das führt natürlich zu großen Ängsten bei der Landbevölkerung.

Insgesamt bereitet die wirtschaftliche Entwicklung mehr Sorgen als Anlass zur Hoffnung. Der Boom ist ausgeblieben, das sagen alle – sowohl die NLD (wenn auch nicht so laut) als auch die internationalen Investoren – die Erwartung, dass es zu einem explosionsartigen Anstieg der Anzahl von Arbeitsplätzen kommt, hat sich nicht bestätigt. Es gibt natürlich ein ganz passables Wirtschaftswachstum von 6-7%. Aber, man muss natürlich bedenken, dass dieses Wachstum von einer extrem geringen Ausgangsbasis ausgeht.

Welchen Einfluss hat die EU-Handelspolitik vor diesem Hintergrund?

Mit der aktuellen Situation der Rohingya in Rakhine [2] droht der Entzug der EU-Handelspräferenzen [3], was einen besonders negativen Effekt auf den Textilmarkt haben würde. In der Textil- und Bekleidungsindustrie rund um Yangon sind hunderttausende neue Arbeitsplätze entstanden, wo vor allem Frauen aus anderen Landesteilen arbeiten. Der gesellschaftliche Effekt, den diese Entwicklung hat, durch die Rücküberweisungen der Frauen in ihre Heimatregionen, aber auch durch den Wandel der Geschlechterrollen, wenn die Frauen dadurch zu den Ernährerinnen der Familie geworden sind, ist stark. Hier könnte der Entzug der EU-Handelspräferenzen fatale Folgen haben. Das kann auch schnell zu einer stark anti-westlichen Stimmung führen, je nachdem, wer den Diskurs in dem Moment prägt.

Aus dem europäischen Textilmarkt sind alle großen Namen hier: H&M, C&A, Adidas und Lidl – insgesamt beläuft sich das auf 2 Milliarden Euro Umsatz, die die europäischen Unternehmen hier produzieren. Das ist der größte Markt, wohin Myanmar exportiert. Es sind zwar größtenteils chinesische Fabriken, aber gefertigt wird hier. Wenn das alles wegfallen würde, wäre das katastrophal. Dazu gibt es also verständlicherweise große Sorgen auf allen Seiten, sowohl in der Politik als auch unter den Arbeiterinnen – es sind immerhin an die 500.000, die das betreffen würde.

Wie ist das Verhältnis zwischen Feminismus und Arbeiter*innen-Bewegungen in Myanmar?

Natürlich gibt es da unglaublich viele Themen, die das zusammenführen. Nicht nur die klassische strukturelle Frage: Was passiert mit der traditionellen Rolle der Frauen? Müssen sie sich auch weiterhin dem Druck ausgesetzt sehen, auch die Arbeit zuhause alleine zu machen und früh Kinder zu bekommen? Diese Frage ist ganz virulent. Daneben gibt es Probleme, wo Frauen struktureller Diskriminierung und sogar Gewalt ausgesetzt sind. Es gab Fälle in Fabriken, wo das Management bei Schichtbeginn die Näherinnen gewaltsam auf Schwangerschaft kontrolliert, um zu wissen, wann sie kündigen sollen. Andere Probleme sind gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen, mangelnde Sicherheit beim Transport auf dem Arbeitsweg.

Es gibt verhältnismäßig viel Bewusstsein dafür, dass man diese Themen zusammen denken muss, dass die Gender- Aspekte keine separaten Themen sind, sondern dass man Arbeit, Ausbeutung und Abhängigkeiten alle zusammen problematisieren muss.

Kann die FES Einfluss auf deutsche, europäische und internationale Investoren nehmen, um die Einhaltung von Mindeststandards im Arbeitsrecht zu erreichen? Schließlich stehen ja gerade in der Textilbranche wir als deutsche Konsument*innen am anderen Ende.

Wir machen das nicht direkt, sondern in Arbeitsteilung. Wir spielen es oft zurück an deutsche Gewerkschaften, also den DGB. Und dann gibt es eine Klammerstruktur über die Globalgewerkschaften, die Rahmenabkommen mit großen, global agierenden Produzenten geschlossen haben, z. B. mit H&M. Das bedeutet also, dass H&M verpflichtet ist, die lokalen Gewerkschaften, die derselben globalen Gewerkschaft angehören, ernst zu nehmen, sich einmal pro Jahr mit ihnen zu treffen, jeden problematischen Fall zu besprechen. Und wenn das nicht funktioniert, haben wir schon Möglichkeiten, darauf Aufmerksamkeit zu lenken. Seit dem Textilbündnis, das als Reaktion auf den Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch gibt es dafür ein gesteigertes Bewusstsein auf allen Seiten. Natürlich gibt es nach wie vor Firmen, die das besser machen – Beispiel H&M – und Firmen, die das schlechter machen. Lidl ist hier eine der weniger beispielhaften Firmen. So gab es ja neulich hier auch einen riesigen, zwei Monate langen Streik in einer Lidl-Fabrik, der gewaltsam aufgelöst wurde. Dazu hab es sehr viel Berichterstattung auch in Deutschland. In solchen Fällen spielen wir das zurück an die SPD-Bundestagsfraktion, sodass von dort Druck auf den Lidl-Vorstand ausgeübt werden kann. Das ist also der Weg, auf dem wir indirekt Einfluss nehmen können. Aber das ist nicht unsere primäre Funktion und es gibt viele Organisationen, die das besser machen, das öffentliche Bewusstsein für diese Themen zu wecken. Da wir dauerhaft hier sind, mit Büro, Repräsentanz und Mitarbeiter*innen, können wir nicht wie andere agieren, die fluidere Strukturen haben und kommen in manchen Belangen schnell an rote Linien.

[1] Anmerkung der Redaktion: Mitte März sind die Gewerkschaftsführer der Gewerkschaft IUF aufgrund dieses Streiks zu einer einmonatigen Haftstrafe verurteilt worden
[2] Anmerkung der Redaktion: Rakhine ist der Landesteil Myanmars, in dem der größte Teil der Rohingya-Minderheit lebt, seit vielen Jahrzehnten herrscht hier ein bewaffneter Konflikt. Immer wieder werden in den internationalen Medien Stimmen laut, die davor warnen, dass hier seitens der myanmarischen Armee Genozid-ähnliche Verbrechen verübt werden.
[3] Die EU-Handelspräferenzen gewähren ausgewählten Entwicklungsländern den zollfreien Export in die EU für alle Waren außer Waffen.

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